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Gewerbesteuer - Festsetzung am Standort Finanzamt Wedding

(zuständig für Mitte - Nur für den Ortsteil Wedding)

Stadtplan Berlin.de
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Öffnungszeiten

Montag
geschlossen
Dienstag
08:00-14:00 Uhr
Mittwoch
08:00-14:00 Uhr
Donnerstag
12:00-18:00 Uhr
Freitag
geschlossen

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie die abweichenden telefonischen Servicezeiten.

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Sonstige Hinweise zum Standort

Die Zahlung von Steuern und Abgaben ist nur unbar durch Überweisung oder Einzahlung auf ein Konto des Finanzamts sowie mittels Hingabe/Übersendung von Schecks möglich. Verwaltungsgebühren können am Standort mit Girocard (ehemals ec-Karte), Debit- oder Kreditkarte der Anbieter Visa und Mastercard (jeweils mit PIN) bezahlt werden.

Telefonische Servicezeiten
Sie erreichen das Finanzamt telefonisch montags bis donnerstags von 8:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr.

Gewerbesteuer - Festsetzung

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuerrechts (s. § 15 Einkommensteuergesetz) zu verstehen; die Tätigkeiten von Kapitalgesellschaften gelten stets in vollem Umfang als Gewerbebetrieb.

Die Ausübung einer
• freiberuflichen Tätigkeit (z.B. Künstler)
• land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit (z.B. Bauer)
• anderen selbständigen Arbeit (z.B. nebenberufliche Dozenten)
unterliegt nicht der Gewerbesteuer.

Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt seit 1999 unverändert 410 %.

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Betrieb eines gewerblichen Unternehmens
    Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb (§ 2 Abs. 1 Gewerbesteuergesetz – GewStG) und seine objektive Ertragskraft.

Erforderliche Unterlagen

  • Elektronische Übermittlung
    Die Gewerbesteuererklärung ist elektronisch zu übermitteln. Auf Papier abgegebene Erklärungen werden mit Ausnahme besonderer Härtefälle als nicht abgegeben behandelt.

Gebühren

keine

Weiterführende Informationen

Hinweise zur Zuständigkeit

Grundsätzlich ist das Finanzamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Ort der Geschäftsleitung befindet.