(zuständig für Charlottenburg-Wilmersdorf - Nur für Charlottenburg)
Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit der Verbreitung des Coronavirus bleiben die Finanzämter bis 31.01.2021 für den Publikumsverkehr geschlossen. Für Ihre Anliegen nehmen Sie bitte vorrangig Kontakt über ELSTER Online, per E-Mail oder telefonisch zum Finanzamt auf.
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Die Zahlung von Steuern und Abgaben ist nur unbar durch Überweisung oder Einzahlung auf ein Konto des Finanzamts sowie mittels Hingabe/Übersendung von Schecks möglich. Verwaltungsgebühren können am Standort mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuerrechts (s. unten § 15 Einkommensteuergesetz) zu verstehen; die Tätigkeiten von Kapitalgesellschaften gelten stets in vollem Umfang als Gewerbebetrieb.
Die Ausübung einer
• freiberuflichen Tätigkeit (z.B. Künstler)
• land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit (z.B. Bauer)
• anderen selbständigen Arbeit (z.B. nebenberufliche Dozenten)
unterliegt nicht der Gewerbesteuer.
Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt seit 1999 unverändert 410 %.
Grundsätzlich ist das Finanzamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Ort der Geschäftsleitung befindet.
Finanzamt Charlottenburg
U-Bahn Bismarckstraße: U2, U7
Bus Bismarckstr./ Kaiser-Friedrich-Str.:109