Unterbringung psychisch Kranker am Standort Gesundheitsamt - Sozialpsychiatrischer Dienst

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Контакт

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
Пояснення символів

Rollstuhlgeeigneter Zugang über Mansfelder- / Brienner Straße

години роботи

  • понеділок

      Dienstzeiten (telefonisch erreichbar)
      8:00–16:00 Uhr
  • Вівторок

      Sprechstunde: 9:00–12:00 Uhr
      Dienstzeiten (telefonisch erreichbar)
      8:00–16:00 Uhr
  • середа

      Dienstzeiten (telefonisch erreichbar)
      8:00–16:00 Uhr
  • Четвер

      Sprechstunde: 14:00-16:00 Uhr
      Dienstzeiten (telefonisch erreichbar)
      8:00–16:00 Uhr
  • п'ятниця

      Dienstzeiten (telefonisch erreichbar)
      8:00–16:00 Uhr

Місцевий трафік

  • Автобус

    • U Fehrbelliner Platz: 101, 104, 115, N3, N42, N7 Mansfelder Str./Barstr.: 101, 104, 115, N7
  • Метро (U-Bahn)

    • U Fehrbelliner Platz: U3, U7

варіанти оплати

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Unterbringung psychisch Kranker

Menschen, die an einer schwerwiegenden psychischen Erkrankung leiden, können gegen oder ohne ihren Willen in einem geeigneten Krankenhaus oder einer anderen Einrichtung untergebracht werden. Das gilt, wenn und solange sie durch ihr krankheitsbedingtes Verhalten ihr Leben, ernsthaft ihre Gesundheit oder besonders bedeutende Rechtsgüter anderer in erheblichem Maße gefährden und diese Gefahr nicht anders abgewendet werden kann.
  • Die fehlende Bereitschaft, sich behandeln zu lassen, rechtfertigt für sich allein keine Unterbringung.
  • Eine von Amts wegen erfolgte vorläufige Unterbringung muss spätestens bis zum Ablauf des folgenden Tages durch einen Richter überprüft werden. Im Unterbringungsverfahren findet zeitnah eine persönliche Anhörung der untergebrachten Person durch einen Richter statt. Für die Wahrnehmung ihrer Rechte wird der untergebrachten Person vom Gericht ggf. ein Verfahrenspfleger bestellt. Gegen Unterbringungsbeschlüsse des Gerichts steht der Rechtsweg offen.

Передумови

  • Schriftlicher Antrag des zuständigen Sozialpsychiatrischen Dienstes und Entscheidung des Amtsgerichtes
    Die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung kann nur auf schriftlichen Antrag des Sozialpsychiatrischen Dienstes des Gesundheitsamtes desjenigen Bezirks angeordnet werden, in dem sich die Gefährdung ereignet. Die Entscheidung über die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung wird vom Amtsgericht getroffen. Die Zuständigkeit des Gerichts wie auch der psychiatrischen pflichtversorgenden Klinik ergibt sich aus der Meldeadresse der betroffenen Person.

Необхідні документи

  • Keine Unterlagen benötigt.

збори

Für die Tätigkeit der Verwaltungsbehörden werden keine Kosten erhoben.
Die Kosten der Unterbringung in einer Einrichtung und die Kosten für die erforderlichen Untersuchungen und Behandlungen trägt der Untergebrachte, soweit nicht ein Träger der Sozialversicherung oder ein sonstiger Dritter zur Kostentragung verpflichtet ist.

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Bezirksamt, in dem sich die Gefährdung ereignet.