Hort-Gutschein / Bedarfsbescheid am Standort Jugendamt Tagesbetreuung von Kindern

Öffnungszeiten
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
15.00 Uhr bis 18. 00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Aufgrund der aktuellen Situation entfallen ab sofort die persönlichen Sprechzeiten.
Ihre Anfragen werden soweit wie möglich per Post, Telefon und E-Mail bearbeitet.
Aufgrund von begrenzten Speicher- und Druckkapazitäten bitten wir Anträge und Unterlagen per Briefpost (nicht per Email) zu übersenden oder in den Hausbriefkasten (Rathaus) einzuwerfen.
Hinweise zur Anschrift des Standorts
2.Stock im Altbau im Rathaus Neukölln, Zimmer A 247 – A 264
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Hort-Gutschein / Bedarfsbescheid
Für einen Hortplatz muss ein Bedarfsbescheid (Hortgutschein) im Jugendamt beantragt werden. Ohne die Bedarfsanerkennung ist eine Betreuung des Kindes im Hort nicht möglich. Die Beantragung muss spätestens drei Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn erfolgen.
1. - 4. Klasse: Die Bedarfsanerkennung erfolgt für die Schul- und Ferienzeit
- neu seit 1. August 2019: Für Kinder der 1. und 2. Klasse benötigen Sie für die Betreuungszeit von 7:30 bis 16:00 Uhr keinen Bedarfsnachweis. Diese Betreuungszeit können Sie ohne Bedarfsprüfung für Ihr Kind in Anspruch nehmen. Für darüber hinaus benötigte Betreuung ist eine Bedarfsprüfung erforderlich.
5. - 6. Klasse: Die Bedarfsanerkennung für die Ferien kann erfolgen, wenn es die Familiensituation erfordert bzw. aus pädagogischen oder sozialen Gründen notwendig ist.
Voraussetzungen
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Wohnsitz in Berlin
Erziehungsberechtigte und Kind sind in Berlin gemeldet.
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Sorgeberechtigung
Sie sind sorgeberechtigt für das Kind. Sorgeberechtigt sind in der Regel beide Eltern.
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Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten
Der andere Sorgeberechtigte muss Ihrem Antrag zustimmen. Haben Sie das alleinige Sorgerecht, benötigen Sie keine Zustimmung.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung
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Nachweis über die Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten
- Schriftliche Vollmacht des sorgeberechtigten Elternteils, der den Antrag nicht unterschrieben hat oder eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht.
- Kopie des Pflegevertrages, falls es sich um ein Pflegekind handelt.
- Bei Zuzug nach Berlin Kopie der Meldebescheinigung
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Nachweis über die Erwerbs-/ Ausbildungssituation
Entsprechend Ihrer Erwerbs- oder Ausbildungssituation sind folgende Unterlagen von beiden Eltern, sofern das Kind von beiden Eltern betreut wird, erforderlich:
- Aktuelle Bestätigung Ihres Arbeitgebers über Ihre Arbeitszeiten und, ob Ihr Arbeitsvertrag befristet ist
- Bestätigung Ihres Arbeitgebers über die Elternzeit, ob Sie diese beantragt haben und wenn ja, für welchen Zeitraum
- Studienbescheinigung
- Ausbildungsbescheinigung
- Nachweis über Ihre selbstständige Tätigkeit, zum Beispiel durch Gewerbeanmeldung, eine Bescheinigung des Finanzamtes, eine Bescheinigung des Steuerberaters oder ein Beitragsbescheid der Künstlersozialkasse
- Praktikumsvertrag
- Nachweis der Agentur für Arbeit oder des JobCenters über die Meldung als arbeitsuchend;
- Nachweis der Aufnahme einer Beschäftigungs- oder Weiterbildungsmaßnahme
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Erklärung für die Festsetzung der Beteiligung an den Kosten der Tagesbetreuung (Einkommensnachweis)
Nur notwendig für Eltern von Kindern der 3. bis 6. Klasse (für Kinder der 1. und 2. Klasse ist die Hortbetreuung kostenfrei).
Alle Unterlagen sind für den Zeitraum 01.01. bis 31.12. des letzten Kalenderjahres in Kopie einzureichen:
- Einkommensteuerbescheid des letzten Kalenderjahres, liegt der Bescheid noch nicht vor, reichen Sie bitte vorläufige Einkommensnachweise für das letzte Kalenderjahr ein - Selbsteinschätzung des Bruttoeinkommens - ist möglich. Sollten Sie keinen Einkommensteuerbescheid beantragen, reichen Sie die elektronische Lohnsteuerbescheinigung des letzten Kalenderjahres bzw. Gehaltsnachweis Dezember mit aufgerechneter Jahressumme ein.
- Eltern, die ohne Arbeitsverhältnis waren bzw. sind, legen hierfür den Leistungsbescheid des Jobcenters bzw. der Agentur für Arbeit, Mutterschafts- und Elterngeldbescheid, Studien- bzw. BAföG-Nachweise oder bei Renten den letzten sowie den ersten Rentenbescheid und etwaige Zusatzrentenbescheide vor.
- Eltern, die Unterhalt für Kinder, die nicht im Haushalt leben zahlen, legen den Unterhaltstitel und die Nachweise über die Zahlung der letzten drei Monate vor.
Formulare
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Jugendamt des Wohnbezirks
Kontakt
Bezirksamt Neukölln
Jugendamt Tagesbetreuung von Kindern
Nahverkehr
U-Bahn U-Bahn U Rathaus Neukölln: U7
Bus Rathaus Neukölln: 104, 167
Bus Erkstr.: M41