Schule - Ergänzende Förderung und Betreuung beantragen am Standort Jugendamt - Tagesbetreuung von Kindern

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Die Dienstleistungen des Jugendamtes Lichtenberg können im Rahmen eines persönlichen Termins erledigt werden.

Eine persönliche Vorsprache ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Es wird jedoch weiterhin empfohlen, Anliegen nach Möglichkeit auf telefonischem, schriftlichem bzw. elektronischem Weg zu übermitteln. Die offenen Sprechzeiten werden nach wie vor nicht angeboten.

Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Beistandschaft in Unterhaltsfragen, Beurkundungen sowie die Erteilung von Bescheinigungen für das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Für Terminabsprachen nutzen Sie bitte die Telefonnummern:

(030) 90296-4028 für Beurkundungen und Beistandschaften,
(030) 90296-7011 für Unterhaltsvorschuss,
(030) 90296-5116 für Elterngeld
sowie ggf. die Ihnen schon bekannten Rufnummern der jeweiligen Bearbeiter:innen.

Das Familienbüro ist weiterhin für Auskünfte und Unterstützung auf telefonischem und elektronischem Weg für Sie da. (Telefon: (030) 90296-7080).

Der Bereitschaftsdienst für Krisenfälle ist weiterhin montags bis freitags 08:00 – 18:00 Uhr erreichbar unter (030) 90296-55555.

Weitere wichtige Telefonnummern sowie weitere Informationen und Tipps sind auf der Internetseite des Jugendamtes zu finden.

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein bedingt rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang für Rollstuhlfahrer von der Hofseite aus (Rückseite des Haupteinganges)

Verkehrsanbindungen

Bus
  • Bahnhofstraße 256
Tram
  • Oberseestraße M 5 Hauptstraße/Rhinstraße M 5, 27 Rhinstraße/Gärtnerstraße M 17, 27

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Schule - Ergänzende Förderung und Betreuung beantragen

Wenn Ihr Kind Angebote der ergänzenden Förderung und Betreuung (eFöB, ehemals Hort) in der Schule besuchen soll, müssen Sie spätestens drei Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn einen Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung in dem für Sie zuständigen Jugendamt beantragen.

Die ergänzende Förderung und Betreuung wird Schülerinnen und Schülern der 1. bis 6. Jahrgangsstufe sowie Schülerinnen und Schülern der Eingangs-, Unter- und Mittelstufe an Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ in der Schul- und Ferienzeit ohne weitere Bedarfsprüfung gewährt. Das heisst, Sie erhalten von Ihrem Jugendamt den Bescheid für die ergänzende Förderung und Betreuung (ehemals Hortgutschein) Ihres Kindes. Der Bedarf wird in der Regel gleich bis zum Ende der 3. Jahrgangsstufe bzw. der Unterstufe beschieden.

Ab der 4. Jahrgangsstufe bzw. Mittelstufe muss erneut ein Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung gestellt werden. Wünschen Sie zusätzliche Betreuungszeiten im Früh- oder Spätmodul, weil sich Ihre Arbeitszeiten geändert haben, müssen Sie das extra beantragen und den zusätzlichen Bedarf für diese Betreuungszeiten nachweisen. Auch für für Jugendliche mit Förderstufe I oder II oder mit dem Förderbedarf Autismus ist eine Bedarfsprüfung weiterhin erforderlich.

Für die Jahrgangstufen 1 bis 3 ist der Hortbesuch kostenlos.

Voraussetzungen

  • Wohnsitz in Berlin
    Erziehungsberechtigte und Kind sind in Berlin gemeldet.
  • Sorgerecht
    Sie sind sorgeberechtigt für das Kind. Sorgeberechtigt sind in der Regel beide Eltern.
  • Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten
    Der andere Sorgeberechtigte muss Ihrem Antrag zustimmen. Haben Sie das alleinige Sorgerecht, benötigen Sie keine Zustimmung.
  • Fristgemäße Beantragung
    Für Kinder der 1. bis 3. Jahrgangsstufe benötigen Sie für die Betreuungszeit von 7:30 bis 16:00 Uhr keinen Bedarfsnachweis. Ein zusätzlicher Betreuungsumfang für die Jahrgangsstufen 1 bis 3 sowie für die Jahrgangsstufen 4 bis 6 muss jeweils gesondert beantragt werden. Der Bedarf wird in der Regel bis zum Ende des dritten Schuljahrs beschieden. Ab Jahrgangsstufe 4 muss erneut ein Antrag gestellt werden. Beachten Sie bitte, dass der Antrag drei Monate vor dem Beginn der 4. Klasse gestellt werden muss.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung
    Das Antragsformuar unterscheidet sich, je nach der von Ihnen gewählten Ganztagsschule:
    • offene Ganztagsschule oder
    • gebundene Ganztagsschule oder
    • Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt
  • Nachweis über die Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten
    • Schriftliche Vollmacht des sorgeberechtigten Elternteils, der den Antrag nicht unterschrieben hat oder eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht.
    • Kopie des Pflegevertrages, falls es sich um ein Pflegekind handelt.
    • Bei Zuzug nach Berlin Kopie der Meldebescheinigung
  • Nachweis über die Erwerbs-/ Ausbildungssituation
    Entsprechend Ihrer Erwerbs- oder Ausbildungssituation sind folgende Unterlagen von beiden Eltern, sofern das Kind von beiden Eltern betreut wird, erforderlich:
    • Aktuelle Bestätigung Ihres Arbeitgebers über Ihre Arbeitszeiten und, ob Ihr Arbeitsvertrag befristet ist
    • Bestätigung Ihres Arbeitgebers über die Elternzeit, ob Sie diese beantragt haben und wenn ja, für welchen Zeitraum
    • Studienbescheinigung
    • Ausbildungsbescheinigung
    • Nachweis über Ihre selbstständige Tätigkeit, zum Beispiel durch Gewerbeanmeldung, eine Bescheinigung des Finanzamtes, eine Bescheinigung des Steuerberaters oder ein Beitragsbescheid der Künstlersozialkasse
    • Praktikumsvertrag
    • Nachweis der Agentur für Arbeit oder des JobCenters über die Meldung als arbeitsuchend;
    • Nachweis der Aufnahme einer Beschäftigungs- oder Weiterbildungsmaßnahme
  • Erklärung für die Festsetzung der Beteiligung an den Kosten der Tagesbetreuung (Einkommensnachweis) für den Zeitraum 01.01. bis 31.12. des letzten Kalenderjahres
    Nur notwendig für Eltern von Kindern der 4. bis 6. Klasse (für Kinder der 1. bis 3. Klasse ist die ergänzende Förderung und Betreuung kostenfrei). Alle Unterlagen sind für den Zeitraum 01.01. bis 31.12. des letzten Kalenderjahres in Kopie* einzureichen:
    • Einkommensteuerbescheid des letzten Kalenderjahres, liegt der Bescheid noch nicht vor, reichen Sie bitte vorläufige Einkommensnachweise für das letzte Kalenderjahr ein - Selbsteinschätzung des Bruttoeinkommens - ist möglich. Sollten Sie keinen Einkommensteuerbescheid beantragen, reichen Sie die elektronische Lohnsteuerbescheinigung des letzten Kalenderjahres bzw. Gehaltsnachweis Dezember mit aufgerechneter Jahressumme ein.
    • Eltern, die ohne Arbeitsverhältnis waren bzw. sind, legen hierfür den Leistungsbescheid des Jobcenters bzw. der Agentur für Arbeit, Mutterschafts- und Elterngeldbescheid, Studien- bzw. BAföG-Nachweise oder bei Renten den letzten sowie den ersten Rentenbescheid und etwaige Zusatzrentenbescheide vor.
    • Eltern, die Unterhalt für Kinder, die nicht im Haushalt leben zahlen, legen den Unterhaltstitel und die Nachweise über die Zahlung der letzten drei Monate vor.

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Die Bedarfsanerkennung wird nach 6 bis 8 Wochen den Eltern zugestellt.

Hinweise zur Zuständigkeit

Jugendamt des Wohnbezirks

Chat

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