Grundstück - Nichtbetroffenheitsbescheinigung beantragen am Standort Stadtentwicklungsamt - Vermessung

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Aktuelle Information zum IT-Ausfall in der Berliner Verwaltung

Stand: 07. Oktober 2026
Aufgrund eines Hackerangriffs auf die IT-Systeme des Landes Berlin sind zentrale Fachverfahren derzeit nur eingeschränkt verfügbar. Dies betrifft auch die zuständigen Senatsverwaltungen, die diese Verfahren betreiben und warten. Dadurch können aktuell einige Dienstleistungen der Berliner Verwaltung nur eingeschränkt angeboten werden.
Eingeschränkte Möglichkeiten im Liegenschaftskataster
• Fortführungen der Katasterdaten (z. B. Zerlegung von Flurstücken, Grenzherstellungen, Verschmelzungen) sind möglich, allerdings können aktuell keine Veränderungen an das Grundbuch übermittelt werden.
• Übernahme von Gebäudevermessungsschriften kann nur eingeschränkt erfolgen.

Nächste Schritte
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung arbeitet mit Hochdruck daran, die IT-Systeme wiederherzustellen und die Fachverfahren so schnell wie möglich wieder verfügbar zu machen. Sobald sich der Sachstand ändert, werden wir Sie umgehend informieren.
Wir bitten um Ihr Verständnis für die vorübergehenden Einschränkungen und danken für Ihre Geduld.

 велика карта

Контакт

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Пояснення символів

Zugang über die Rampe an der rechten Gebäudeseite

години роботи

  • понеділок

      nach telefonischer Vereinbarung
  • Вівторок

      09:00-12:00 Uhr
      nur nach telefonischer Vereinbarung
  • середа

      nach telefonischer Vereinbarung
  • Четвер

      15:00-18:00 Uhr
      nur nach telefonischer Vereinbarung
  • п'ятниця

      nach telefonischer Vereinbarung

Verkehrsanbindungen

варіанти оплати

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Grundstück - Nichtbetroffenheitsbescheinigung beantragen

Sie benötigen eine Nichtbetroffenheitsbescheinigung, wenn ein Grundstück, das in Abteilung II des Grundbuchs mit einer Grunddienstbarkeit (zum Beispiel einem Geh-, Fahr-, Leitungsrecht) belastet ist, in zwei oder mehr Grundstücke geteilt wird und danach die Belastung auf nur einen bestimmbaren Teil des Grundstücks beschränkt ist. Über die Teile des Grundstücks, die nicht von der Grunddienstbarkeit betroffen sind, kann das zuständige Vermessungsamt eine Nichtbetroffenheitsbescheinigung erteilen, sofern die Lage eindeutig nachvollziehbar ist.

Für das Grundbuchamt oder einen Notar ist nicht immer erkennbar, welche Grundstücksteile von Grunddienstbarkeiten betroffen beziehungsweise nicht betroffen sind, da diese sich oft auf historische Flurstücke beziehen. Die Vorlage einer Nichtbetroffenheitsbescheinigung erleichtert dem Grundbuchamt die eigenständig zu treffenden Entscheidungen. Auf dieser Grundlage kann das Grundbuchamt über die Löschung der Belastung für den nicht betroffenen Teil des Grundstücks entscheiden.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Режим онлайн

Передумови

  • Im Grundbuch eingetragene Grunddienstbarkeit betrifft nicht alle Teile des Grundstücks
  • Antragsberechtigung
    • Eigentümer/in
    • Erwerber/in
    • anderweitig berechtigte Person (z.B. Notar/in)

Необхідні документи

  • Antrag auf eine Nichtbetroffenheitsbescheinigung
    Online möglich oder Sie stellen den Antrag formlos schriftlich per Post
    • Für den Online-Antrag: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG, PNG oder DOCX bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein.
  • Angaben zum Grundstück
    Lage, Grundbuchangaben
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Bewilligungsurkunde, mit der die Grunddienstbarkeit vereinbart wurde (in Kopie)

збори

  • 126,00 Euro je Bescheinigung

Приблизний термін опрацювання

4 Wochen

Hinweise zur Zuständigkeit

  • Vermessungsamt: Sie können Ihren Antrag bei dem örtlich für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständigen Vermessungsamt stellen
  • oder Notar/in