Sowie nach telefonischer Vereinbarung
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Wenn ein Grundstück, das im Grundbuch mit einer Grunddienstbarkeit (zum Beispiel einem Wegerecht) belastet ist, in zwei oder mehr Grundstücke geteilt wird, so werden nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) die Teile des Grundstücks von der Dienstbarkeit frei, welche außerhalb des Bereichs der Ausübung liegen, das heißt wenn die Grunddienstbarkeit nur auf einen bestimmbaren Teil des Grundstücks beschränkt ist.
Auf Antrag kann eine entsprechende Bescheinigung (Nichtbetroffenheitsbescheinigung beziehungsweise Bescheinigung über die Ausübung der Grunddienstbarkeit nach § 1026 BGB) für Grundstücksteile, die nicht von der Grunddienstbarkeit betroffen sind, erteilt werden, sofern sich dies von der das Liegenschaftskataster führenden Behörde an Hand ihrer Unterlagen feststellen lässt.
Für das Grundbuchamt oder einen Notar ist nicht immer erkennbar, welche Grundstücksteile von Grunddienstbarkeiten betroffen beziehungsweise nicht betroffen sind, da diese sich oft auf historische Flurstücke beziehen. Nach Vorlage einer solchen Bescheinigung kann das Grundbuchamt die Belastung für den nicht betroffenen Teil des Grundstücks löschen.
Es ist darauf hinzuweisen, dass diese katasterliche Bescheinigung als beurkundete katasterbehördliche Auskunft für das Grundbuchamt keine zur Löschung einer Grunddienstbarkeit bindende Bescheinigung ist. Gleichwohl erleichtert sie dem Grundbuchamt die eigenständig zu treffenden Entscheidungen.
Bezirksamt Neukölln
Vermessung und Geoinformation Neukölln
Erläuterung der Symbole
Zugang für Rollstuhlfahrer über den Eingang Donaustraße
U-Bahn U Rathaus Neukölln U7
Bus U Rathaus Neukölln 104, 167
Bus Erkstraße M41 mit Fußweg