Nichtbetroffenheitsbescheinigung am Standort Vermessung Tempelhof-Schöneberg

Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Sowie nach telefonischer Vereinbarung
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Postanschrift:
10820 Berlin
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Ein Fotoautomat ist vorhanden.
Nichtbetroffenheitsbescheinigung
Wenn ein Grundstück, das im Grundbuch mit einer Grunddienstbarkeit (zum Beispiel einem Wegerecht) belastet ist, in zwei oder mehr Grundstücke geteilt wird, so werden nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) die Teile des Grundstücks von der Dienstbarkeit frei, welche außerhalb des Bereichs der Ausübung liegen, das heißt wenn die Grunddienstbarkeit nur auf einen bestimmbaren Teil des Grundstücks beschränkt ist.
Auf Antrag kann eine entsprechende Bescheinigung (Nichtbetroffenheitsbescheinigung beziehungsweise Bescheinigung über die Ausübung der Grunddienstbarkeit nach § 1026 BGB) für Grundstücksteile, die nicht von der Grunddienstbarkeit betroffen sind, erteilt werden, sofern sich dies von der das Liegenschaftskataster führenden Behörde an Hand ihrer Unterlagen feststellen lässt.
Für das Grundbuchamt oder einen Notar ist nicht immer erkennbar, welche Grundstücksteile von Grunddienstbarkeiten betroffen beziehungsweise nicht betroffen sind, da diese sich oft auf historische Flurstücke beziehen. Nach Vorlage einer solchen Bescheinigung kann das Grundbuchamt die Belastung für den nicht betroffenen Teil des Grundstücks löschen.
Es ist darauf hinzuweisen, dass diese katasterliche Bescheinigung als beurkundete katasterbehördliche Auskunft für das Grundbuchamt keine zur Löschung einer Grunddienstbarkeit bindende Bescheinigung ist. Gleichwohl erleichtert sie dem Grundbuchamt die eigenständig zu treffenden Entscheidungen.
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Aktueller Grundbuchauszug
- Vorlage einer Kopie der Bewilligungsurkunde, mit der die Grunddienstbarkeit vereinbart wurde
Formulare
- Der Antrag kann formlos unter Angabe des Grundstücks gestellt werden
Gebühren
Mehrausfertigungen, jeweils 7,45 Euro
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Kontakt
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Vermessung Tempelhof-Schöneberg
Erläuterung der Symbole
Ein ebenerdiger Zugang ist nur über den Eingang Freiherr-vom-Stein-Straße möglich.
Nahverkehr
S-Bahn Linien S1, S41, S42, S46 Haltestelle S Schöneberg (anschließend Bus M46 oder 10 Minuten Fußweg) oder S41, S42, S46 Haltestelle S+U Innsbrucker Platz (anschließend U4 oder 7 min Fußweg)
U-Bahn Linien U4 Haltestelle U Rathaus Schöneberg oder U7 Haltestelle U Bayerischer Platz (mit 5 Minuten Fußweg)
Bus Linien M46 oder 104 Haltestelle Rathaus Schöneberg