Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen beglaubigen am Standort Amt für Soziales - Betreuungsbehörde

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang zum Aufzug:
Otto-Suhr-Allee 98/99 neben dem Eingang zur Bibliothek und über den Innenhof hinter dem Standesamt

Die Behindertenparkplätze befinden sich direkt am Haupteingang Otto-Suhr-Allee 100

Öffnungszeiten

  • Dienstag

      9.00 - 12.00 Uhr
      und nach telefonischer Vereinbarung
  • Donnerstag

      9.00 - 12.00 Uhr
      und nach telefonischer Vereinbarung

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Für die Beglaubigung von Vorsorgevollmachten sollte unter der Telefonnummer 9029-14237 ein Termin vereinbart werden.
Aufgrund der Infektionsschutzverordnung im Umgang mit dem Corona-Virus wird um Terminvereinbarung gebeten. Terminvereinbarung telefonisch im Sachgebiet zu den Sprechzeiten oder per E-Mail.
Zutritt zum Dienstgebäude nur im Rahmen der 3G-Regel.

Verkehrsanbindungen

Bus
  • Richard-Wagner-Platz (Berlin) (U): M45 Warburgzeile (Berlin): M45
U-Bahn
  • U Richard-Wagner-Platz: U7

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen beglaubigen

Die Dienstleistung umfasst Beratung zu und öffentliche Beglaubigung von:

  • Vorsorgevollmachten (Festlegung, welche Person im Falle der Entscheidungsunfähigkeit des Vollmachtgebers oder der Vollmachtgeberin für diesen handeln soll.)
  • Betreuungsverfügungen (Festlegung, welche Person im Falle der Notwendigkeit als Betreuer oder Betreuerin bzw. auf keinen Fall bestellt werden soll.)

Voraussetzungen

  • persönliche Anwesenheit des Vollmachtgebers oder der Vollmachtgeberin

Erforderliche Unterlagen

  • Vorsorgevollmacht/Betreuungserklärung im Original
  • gültige Personaldokumente

Gebühren

10,00 Euro für die Beglaubigung der Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann im Amt für Soziales Ihres Wohnbezirkes in Anspruch genommen werden.