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Vorsorgevollmachten beglaubigen am Standort Amt für Soziales - Betreuungsbehörde

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Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Auf Grund der andauernden Corona-Pandemie ist der Publikumsverkehr im Amt für Soziales weiterhin eingeschränkt. Bitte vereinbaren Sie für notwendige Vorsprachen telefonisch einen Termin mit Ihrer Amtsbetreuung.

Ohne Termin ist ein Gespräch mit Ihrer Amtsbetreuung nicht möglich. Nutzen Sie für die Klärung Ihrer Anliegen bitte vorrangig Telefon, E-Mail, Fax oder Post.

Für die Abgabe von Unterlagen steht Ihnen die Erstberatungsstelle in der Hans-Schmidt-Str. 18 während unten genannten Öffnungszeiten zur Verfügung.

Zu Ihrem eigenen Schutz erfolgt der Einlass in das Haus nur nach Aufforderung durch das Sicherheitspersonal (Einzelabfertigung). Beim Betreten des Hauses ist verpflichtend ein Mund- und Nasenschutz zu tragen.

Öffnungszeiten

Montag
nach Vereinbarung
Dienstag
nach Vereinbarung
Mittwoch
nach Vereinbarung
Donnerstag
nach Vereinbarung
Freitag
nach Vereinbarung

Hinweis für Terminkunden

Wenn Sie zu Ihrem vereinbarten Termin im Amt für Soziales vorsprechen, dann melden Sie sich bitte in der Erstberatungsstelle, Hans-Schmidt-Str. 18. Von dort wird Ihre zuständige Sachbearbeitung bzw. Amtsbetreuung über Ihr Eintreffen informiert.

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur bar bezahlt werden. (keine girocard / EC-Kartenzahlung)

Vorsorgevollmachten beglaubigen

Die Dienstleistung umfasst Beratung zu und öffentliche Beglaubigung von:

  • Vorsorgevollmachten (Festlegung, welche Person im Falle der Entscheidungsunfähigkeit des Vollmachtgebers oder der Vollmachtgeberin für diesen handeln soll.)
  • Betreuungsverfügungen (Festlegung, welche Person im Falle der Notwendigkeit als Betreuer oder Betreuerin bzw. auf keinen Fall bestellt werden soll.)

Voraussetzungen

  • persönliche Anwesenheit des Vollmachtgebers oder der Vollmachtgeberin

Erforderliche Unterlagen

  • Vorsorgevollmacht/Betreuungserklärung im Original
    wenn die Dokumente beglaubigt werden sollen
  • gültige Personaldokumente

Gebühren

10,00 Euro für die Beglaubigung der Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann im Amt für Soziales Ihres Wohnbezirkes in Anspruch genommen werden.