Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen beglaubigen am Standort Amt für Soziales Lichtenberg
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Lichtenberg
- Amt für Soziales Lichtenberg
- Alt-Friedrichsfelde 60 , 10315 Berlin
- Amt für Soziales - Betreuungsbehörde
- Tel.: (030) 90296-3980
- Fax: (030) 90296-3979
- E-Mail: info.betreuungsbehoerde@lichtenberg.berlin.de
Ansprechpartner
Öffnungszeiten
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09:00 - 12:00 Uhr (Info-Tresen)
13:00 - 15:00 Uhr (Info-Tresen) -
Dienstag
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09:00 - 12:00 Uhr (Sprechzeiten)
13:00 - 15:00 Uhr (Info-Tresen) -
Mittwoch
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09:00 - 12:00 Uhr (Info-Tresen)
13:00 - 15:00 Uhr (Info-Tresen) -
Donnerstag
-
09:00 - 12:00 Uhr (Sprechzeiten)
14:00 - 18:00 Uhr (Sprechzeiten nur BAföG/AFBG) -
Freitag
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09:00 - 12:00 Uhr (Info-Tresen)
Hinweise zu Öffnungszeiten
Die Information (Info-Tresen) nimmt Anträge und Unterlagen entgegen, fertigt ggf. Kopien und gibt Erstinformationen zu den Leistungen des Amtes und den zuständigen Bearbeiterinnen und Bearbeitern.
Verkehrsanbindungen
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Bus
- 108, 194 Bildungs- und Verwaltungszentrum
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S-Bahn
- S 5, S 7, S 75 Friedrichsfelde Ost
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Tram
- M 17, 27, 37 Am Tierpark oder Rhinstraße
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U-Bahn
- U 5 Friedrichsfelde
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen beglaubigen
Die Dienstleistung umfasst Beratung zu und öffentliche Beglaubigung von:
- Vorsorgevollmachten (Festlegung, welche Person im Falle der Entscheidungsunfähigkeit des Vollmachtgebers oder der Vollmachtgeberin für diesen handeln soll.)
- Betreuungsverfügungen (Festlegung, welche Person im Falle der Notwendigkeit als Betreuer oder Betreuerin bzw. auf keinen Fall bestellt werden soll.)
Voraussetzungen
- persönliche Anwesenheit des Vollmachtgebers oder der Vollmachtgeberin
Erforderliche Unterlagen
- Vorsorgevollmacht/Betreuungserklärung im Original
- gültige Personaldokumente
Gebühren
10,00 Euro für die Beglaubigung der Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann im Amt für Soziales Ihres Wohnbezirkes in Anspruch genommen werden.