Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Kind - Einwilligungserklärung am Standort Standesamt Steglitz-Zehlendorf / Geburtenregister

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Aufgrund der aktuellen Situation entfallen derzeit alle offenen Sprechstunden.
Geburten- und Sterbefallanzeigen können schriftlich per Post zugeschickt oder im Hausbriefkasten am Rathaus Zehlendorf hinterlegt werden.
Bestattungsgenehmigungen und Urkunden werden dann per Post zugeschickt. Die Gebühren sind per Überweisung zu entrichten.
Sofern für eine Beurkundung die persönliche Vorsprache einer beteiligten Person erforderlich ist, wird hierfür ein Termin zu vereinbaren sein. Das Standesamt wird Sie hierüber zu gegebener Zeit kontaktieren.
In Notfällen kontaktieren Sie das Standesamt bitte telefonisch unter 030/90299 7474 oder schriftlich über standesamt@ba-sz.berlin.de. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzusprechen.
Bitte helfen Sie uns, Kontakte zu verringern und somit die Ausbreitung der Pandemie zu verlangsamen!
In den Berliner Verwaltungsgebäuden besteht die Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen. Sollte Ihnen ein medizinisches Attest zur Befreiung der Maskenpflicht ausgestellt worden sein, so benötigen Sie ab dem 10.05.2021 beim Besuch des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf zusätzlich einen tagesaktuellen Nachweis eines negativen Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2. Teststellen befinden sich vor bzw. in der Nähe der Rathäuser.
Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Vereinbaren Sie für Ihr Anliegen ggf. einen Termin an unsererem Terminsprechtag.
Änderungen unserer Erreichbarkeitszeiten und eine Übersicht der Zuständigkeiten entnehmen Sie bitte auch unserer Internetseite
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Sie finden uns im 2. OG im Gebäudeteil A des Rathauses Zehlendorf, Kirchstr. 1-3, 14163 Berlin.
Hinweis für Terminkunden
Wegen der zuvor erforderlichen persönlichen oder telefonischen Beratung bietet das Standesamt nur für einzelne Dienstleistungen Termine zur Online-Buchung an.
Bitte lesen Sie sich die Beschreibung der gewählten Dienstleistung genau durch. Reservieren Sie nur dann einen Termin, wenn der Inhalt auch Ihrem Anliegen entspricht. Da die Planung der Terminsprechstunde auf die Zeitvorgaben für die Bearbeitung einer Dienstleistung abgestimmt ist, kann das Standesamt Ihr Anliegen nur dann bearbeiten, wenn Sie dieses auch korrekt ausgewählt haben.
Bitte erscheinen Sie rechtzeitig zum Termin im Wartebereich der Räume A 238 - A 243.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Kind - Einwilligungserklärung
Entgegennahme einer Namenserklärung
Voraussetzungen
- Namenserteilung oder Einbenennung ist gewünscht.
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Wichtig
Einwilligungen sind vorab oder zeitgleich abzugeben.
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Erklärende / beteiligte Personen
Beide sorgeberechtigte Eltern bzw. der allein sorgeberechtigte Elternteil. Ist das Kind bereits 14 Jahre alt, ist seine Anwesenheit erforderlich, weil es seine eigene Erklärung abgeben muss. Die Erklärung des Kindes bedarf der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
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Hinweis
Eine Beratung über rechtliche Möglichkeiten und Erfordernisse wird empfohlen.
Erforderliche Unterlagen
-
Geburtsurkunde Kind
ggf. mit amtlicher Übersetzung
- Personalausweis oder Reisepass der erklärenden Person
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Dolmetscher
Ist eine der erklärenden Personen der deutschen Sprache nicht mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.
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Hinweis
Weitere Unterlagen sind zu erfragen. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine vorherige telefonische Rücksprache.
Gebühren
ggf. Eidesstattliche Versicherung 30,00 Euro
Bescheinigung über die Namensführung 12,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Bei Beurkundung/Registrierung der Geburt in Berlin: Standesamt, in dem die Geburt registriert ist, in allen anderen Fällen: Wohnsitzstandesamt; bei Geburt und Wohnsitz im Ausland: Standesamt I in Berlin.
Kontakt
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Standesamt Steglitz-Zehlendorf / Geburtenregister
Erläuterung der Symbole
Zugang für Rollstuhlfahrer über Bauteil E, Kirchstr. 3
oder über den Parkplatz am Bauteil A
Nahverkehr
S-Bahn S Zehlendorf: S1
Bus Rathaus Zehlendorf: 101, 112, 115, 118, 285, 623, M48, X10, X11
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