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Namensrechtliche Erklärungen - Anschlusserklärung eines Kindes abgeben в месте Standesamt Treptow-Köpenick
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- Bezirksamt Treptow-Köpenick
- Standesamt Treptow-Köpenick
- Alt-Köpenick 21 , 12555 Berlin
- Тел.: (030) 90297-0
- Факс: (030) 90297-2400
- E-Mail: standesamt@ba-tk.berlin.de
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08:30–09:30 Uhr Termine für Bestatteranliegen -
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Köllnischer Platz
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Schloßplatz Köpenick
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Der barrierefreie Zugang zum Bürgeramt erfolgt über den Hof (Eingang Böttcherstraße). Nutzen Sie bitte den Aufzug Haus A.Sonstige Hinweise zum Standort
Bei Vorsprachen ohne Termin kann Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden.Wie Sie Kontakt mit dem Standesamt aufnehmen können, entnehmen Sie bitte der die Homepage des Standesamtes.
Fragen zum Thema Eheschließung können über unser Kontaktformular
gestellt werden.
Ihr Standesamt
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Dienstleistungsbeschreibung
Namensrechtliche Erklärungen - Anschlusserklärung eines Kindes abgeben
Wenn die Eltern eines Kindes erst nach dessen Geburt einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen, dann erstreckt sich dieser Ehename Kraft Gesetzes auf das gemeinsame Kind, solange es unter 5 Jahre alt ist. Ist das Kind bereits über 5 Jahre alt, ist eine Anschlusserklärung erforderlich.
Es besteht keine rechtliche Verpflichtung zu einer Anschlusserklärung.
Auch ein volljähriges Kind kann sich dem gemeinsamen Ehenamen seiner Eltern anschließen.
Es besteht keine rechtliche Verpflichtung zu einer Anschlusserklärung.
Auch ein volljähriges Kind kann sich dem gemeinsamen Ehenamen seiner Eltern anschließen.
Требования
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Die Eltern haben einen Ehenamen bestimmt
Ein Kind kann sich dem gemeinsamen Ehenamen seiner Eltern anschließen. -
Alter des Kindes
Eine Anschlusserklärung ist nur erforderlich, wenn das Kind bereits über 5 Jahre alt ist. Ist das Kind zwischen 5 und 14 Jahren, kann es die Erklärung selbst abgeben, welche der Zustimmung der Eltern bedarf. Die Eltern können die Anschlusserklärung als gesetzliche Vertreter aber auch alleine abgeben. Ist das Kind bereits über 14 Jahre, muss es die Anschlusserklärung selbst abgeben, diese bedarf dennoch der Zustimmung der Eltern.
Erforderliche Unterlagen
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Namenserklärung
Bitte geben Sie die Namenserklärung vor Ort beim zuständigen Standesamt ab. -
Personalausweise oder Reisepässe
Sofern das Kind bereits einen Kinderausweis besitzt.
In jedem Fall Ausweise der Eltern. -
Geburtsurkunde Kind
Wurde das Kind im Ausland geboren, ist eine amtliche Übersetzung erforderlich. -
Nachweis der Namensänderung / Eheurkunde
Es ist ein Nachweis erforderlich, dass die Eltern einen Ehenamen bestimmt haben. Dies kann durch die Eheurkunde oder eine Namensbescheinigung erfolgen. -
Dolmetscher
Ist eine der erklärenden Personen der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.
Гонорары
- 25,00 Euro: Namenserklärung
- 12,00 Euro: Bescheinigung über die Namensführung
Законодательная база
Hinweise zur Zuständigkeit
Wirksam wird die Anschlusserklärung bei dem deutschen Standesamt, welches die Geburt des Kindes beurkundet hat. Abgegeben werden kann die Erklärung auch bei dem Standesamt des Wohnsitzes. Wurde das Kind im Ausland geboren, ist ebenfalls das Standesamt des Wohnsitzes zuständig.