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Namensrechtliche Erklärungen - Rechtswahlerklärung für ein Kind abgeben am Standort Standesamt Spandau
велика карта Контакт
- Bezirksamt Spandau
- Standesamt Spandau
- Carl-Schurz-Str. 2/6 , 13597 Berlin
- Тел.: (030) 115
- Факс: 90279-2008
- E-Mail: standesamt@ba-spandau.berlin.de
- Інтернет сторінка
години роботи
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Urkundenstelle, Heirats- und Familienbuch
9:00 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
9:00 - 12:30 Uhr (Ausstellung von Urkunden - ohne Termin)
Sterberegister
9:00 - 11:00 Uhr (nur mit Termin) -
Вівторок
-
Urkundenstelle, Heirats- und Familienbuch
9:00 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
9:00 - 12:30 Uhr (Ausstellung von Urkunden - ohne Termin)
Sterberegister
9:00 - 11:00 Uhr (nur mit Termin) -
середа
-
Urkundenstelle, Heirats- und Familienbuch
geschlossen
Sterberegister
9:00 - 11:00 Uhr (nur mit Termin) -
Четвер
-
Urkundenstelle, Heirats- und Familienbuch
14:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
14:00 - 17:30 Uhr (Ausstellung von Urkunden - ohne Termin)
Sterberegister
14:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) -
п'ятниця
-
geschlossen
Інформація для відвідувачів, які прийшли на зустріч
Derzeit ist eine Onlinebuchung von Terminen an diesem Standort nicht möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin per E-Mail.
Місцевий трафік
-
Автобус
- 130, M32, X33, 134, 135, 136, M45, 236, 237, 337, M37, 638, 639, 671
-
Міська електричка
- S5
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Метро (U-Bahn)
- U7 Rathaus Spandau
варіанти оплати
- Barzahlung
- Girocard
- Debit Mastercard
- Mastercard (credit)
- Visa Debit
- Visa (Credit)
- Apple Pay
- Google Pay
Dienstleistungsbeschreibung
Namensrechtliche Erklärungen - Rechtswahlerklärung für ein Kind abgeben
Entgegennahme einer Namenserklärung
Передумови
- Ein Elternteil ist (auch) ausländischer Staatsangehöriger.
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Erklärende / beteiligte Personen
Beide sorgeberechtigte Eltern beziehungsweise der allein sorgeberechtigte Elternteil. Ist das Kind bereits 14 Jahre alt, ist seine Anwesenheit erforderlich, weil es seine eigene Erklärung abgeben muss. Die Erklärung des Kindes bedarf der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. -
Dokumente in deutscher Sprache
- Sollten die erforderlichen Unterlagen / Urkunden nicht in deutscher Sprache vorliegen, so müssen diese durch eine/n in Deutschland beeidigte/n Dolmetscher/in übersetzt werden (unter "Weiterführende Informationen").
- Für einige Länder ist zudem eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich. Die Apostille (von der zuständigen Heimatbehörde im Heimatland ausgestellt) oder die Legalisation (von der deutschen Botschaft ausgestellt) muss direkt auf dem Original angebracht oder damit verbunden sein (mehr unter "Weiterführende Informationen").
- Bei Urkunden, die im Original in arabisch, griechisch, hebräisch oder kyrilisch ausgestellt wurden, muss die Übersetzung von Personennamen (wie Vor- und Familiennamen, Geburtsnamen) zwingend nach den Transliterationsnormen (ISO 9-1995 / ISO 843 / DIN 31634 / ELOT 734 usw.) erfolgen.
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Dokumente im Original
Sämtliche erforderliche Unterlagen/ Urkunden müssen dem zuständigen Standesamt grundsätzlich im Original vorliegen. Urkunden dürfen nicht verändert und/oder perforiert/laminiert werden. -
ggf. beeidigter Dolmetscher
Sind die Erklärenden deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist ein beeidigter Dolmetscher auf Veranlassung der Erklärenden hinzu zu ziehen. -
ggf. weitere Dokumente
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Dokumente können benötigt werden. Sollte ein Elternteil oder beide eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, so ist eine Beratung beim zuständigen Standesamt hinsichtlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Familiennamensführung empfehlenswert.
Необхідні документи
- gültige und unterschriebene Personalausweise oder Reisepässe (im Original)
- Geburtsurkunde Kind
- Geburtsurkunden der Eltern
- ggf. Eheurkunde der Eltern oder Vaterschaftsanerkennung ggf. mit Sorgeerklärung
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Negativbescheinigung vom Jugendamt
wenn ein Elternteil allein sorgeberechtigt ist
збори
- 25,00 Euro: Namenserklärung
- 30,00 Euro: ggf. Eidesstattliche Versicherung
- 12,00 Euro: Bescheinigung über die Namensführung
Правові основи
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
- Standesamt, in dem die Geburt registriert ist: für Beurkundung/Registrierung der Geburt in Berlin
- Wohnsitzstandesamt: in allen anderen Fällen
- Standesamt I in Berlin: bei Geburt und Wohnsitz im Ausland