Namensrechtliche Erklärungen - Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen am Standort Standesamt Pankow

 велика карта

Контакт

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Пояснення символів

Zugang über den Eingang Neue Schönholzer Str. 35.

години роботи

  • понеділок

      8:30 - 13:00 Uhr (nur nach Terminabsprache)
  • Вівторок

      8:30 - 13:00 Uhr (nur nach Terminabsprache)
  • Четвер

      13:00 - 18:00 Uhr (nur nach Terminabsprache)

Інформація для відвідувачів, які прийшли на зустріч

Schreiben Sie uns bitte zur Terminvereinbarung eine E-Mail.

Verkehrsanbindungen

Додаткова інформація щодо місця перебування

Hinweise des Fachbereichs Standesamt

Das Standesamt bietet keine offene Sprechstunde an, ist für Sie jedoch auf anderen Kommunikationswegen erreichbar und vereinbart bei Bedarf individuell Termine mit Ihnen.

Alle näheren Informationen des Standesamtes Pankow von Berlin erhalten Sie auf den folgenden Seiten.

варіанти оплати

  • Barzahlung
  • Girocard

Dienstleistungsbeschreibung

Namensrechtliche Erklärungen - Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen

Seit Oktober 2017 können Personen gleichen Geschlechts die Ehe schließen. Davor konnten gleichgeschlechtliche Paare eine Lebenspartnerschaft begründen. Seit Einführung des Rechts auf Eheschließung auch für gleichgeschlechtliche Paare ist es nicht mehr möglich, eine neue Lebenspartnerschaft zu begründen.

Bereits begründete Lebenspartnerschaften behalten natürlich ihre Rechtswirksamkeit und es besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Erklärung über einen Lebenspartnerschaftsnamen abzugeben, sofern ein solcher bislang noch nicht bestimmt wurde.

Nach deutschem Recht können die Lebenspartner/innen den Geburtsnamen oder den aktuell geführten Familiennamen eines der Partner/innen zum Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen. Diese Erklärung ist, so lange die Lebenspartnerschaft besteht, unwiderruflich!

Die Erklärung ist von beiden Partner/innen abzugeben, da es sich um eine gemeinsame Namensbestimmung handelt.

Wurde die Lebenspartnerschaft im Ausland begründet, ist es ebenfalls möglich nachträglich einen Lebenspartnerschaftsnamen zu bestimmen, sofern dies im Rahmen der Verpartnerung noch nicht erfolgt ist.

Передумови

  • Bestehende Lebenspartnerschaft
    Wurde bisher kein gemeinsamer Lebenspartnerschaftsnamen bestimmt, kann dies jederzeit nachträglich erfolgen, sofern die Lebenspartnerschaft besteht. Nach Aufhebung einer Lebenspartnerschaft ist die Bestimmung eines Lebenspartnerschaftsnamens nicht mehr möglich.
  • Ggf. Dolmetscher
    Ist eine der erklärenden Personen der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.

Необхідні документи

  • Erklärung über den Lebenspartnerschaftsnamen
    vor Ort möglich
  • Personalausweise oder Reisepässe
    Beider Partner/innen
  • Lebenspartnerschaftsurkunde
    Bei einer Lebenspartnerschaft, die im Ausland begründet wurde, ist zusätzlich eine amtliche Übersetzung erforderlich.
  • Geburtsurkunden
    Sofern die Lebenspartnerschaft im Ausland begründet wurde.

збори

  • 25,00 Euro: für eine nachträgliche Erklärung eines Lebenspartnerschaftsnamens
  • 12,00 Euro: Bescheinigung über die Namensführung

Hinweise zur Zuständigkeit

Standesamt, welches das Lebenspartnerschaftsregister führt
Wirksam wird die Namensbestimmung bei dem deutschen Standesamt, bei welchem die Lebenspartnerschaft begründet wurde und das das Lebenspartnerschaftsregister führt.

Standesamt des Wohnsitzes

  • Abgegeben werden kann die Erklärung auch bei dem Standesamt des Wohnsitzes.
  • Bei Lebenspartnerschaften, die im Ausland begründet wurden, ist ebenfalls das Standesamt des Wohnsitzes zuständig.