Namensrechtliche Erklärung - (Neu-) Bestimmung / Widerruf eines Ehe- oder Lebenspartnerschaftsnamens am Standort Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Familienbuch/Eheregister

Kontakt
- Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
- Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Familienbuch/Eheregister
- Alt-Lietzow 28 , 10587 Berlin
- Tel.: (030)9029-13640
- Fax: (030)9029-12760
- E-Mail: familienbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de
- Homepage
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Lange Schlangen und volle Wartezimmer wollen wir Ihnen nicht zumuten.
Deshalb haben wir viele Prozesse umgestaltet und geben ihnen die Möglichkeit telefonisch, schriftlich oder auch digital Ihre Anliegen an uns heranzutragen.
Sollten persönliche Vorsprachen aufgrund von gesetzlichen Regelungen zwingend erforderlich sein, so vereinbaren wir mit Ihnen individuelle Termine während unserer Öffnungszeiten.
Am einfachsten wenden Sie sich gleich an den entsprechenden Bereich.
Geburtenbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 12354
Heiratsbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 12249
Familienbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 13640
Urkundenstelle@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 13388
Sterbebuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 13642
Telefonsprechzeiten:
Montag 08:30-12:00 Uhr
Dienstag 08:30-12:00 Uhr
Mittwoch 08:30-12:00 Uhr
Donnerstag 15:00-18:00 Uhr
Ein Hausbriefkasten steht am Standort Alt-Lietzow 28 zum Einwurf in der Zeit Montag – Mittwoch und Freitag 07:00 – 13:00 Uhr und Donnerstag 12:00 – 18:00 Uhr bereit.
Urkundenbestellungen können über das online-Portal www.berlin.de/standesamt getätigt werden. Alternativ füllen Sie bitte das im Eingangsbereich am Standort Alt-Lietzow 28 bereitgelegte Formular aus und werfen es in den Hausbriefkasten.
E-Mail-Anfragen senden Sie gern auch zentral an
standesamt@charlottenburg-wilmersdorf.de
Wir danken für Ihr Verständnis!
Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
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Donnerstag 15:00-18:00 Uhr
Ein Hausbriefkasten steht am Standort Alt-Lietzow 28 zum Einwurf in der Zeit Montag – Mittwoch und Freitag 07:00 – 13:00 Uhr und Donnerstag 12:00 – 18:00 Uhr bereit.
Urkundenbestellungen können über das online-Portal www.berlin.de/standesamt getätigt werden. Alternativ füllen Sie bitte das im Eingangsbereich am Standort Alt-Lietzow 28 bereitgelegte Formular aus und werfen es in den Hausbriefkasten.
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Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Verkehrsanbindungen
- Bus
-
- U Richard-Wagner-Platz: M45
- U-Bahn
-
- U Richard-Wagner-Platz: U7
Sonstige Hinweise zum Standort
Aus Gründen des Denkmalschutzes existiert kein Fahrstuhl.Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Namensrechtliche Erklärung - (Neu-) Bestimmung / Widerruf eines Ehe- oder Lebenspartnerschaftsnamens
Alle namensrechtlichen Vorschriften – einschließlich Bestimmung, Widerruf und erneuter Wahl eines gemeinsamen Namens – gelten für eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner in gleicher Weise wie für Ehepaare; zur besseren Lesbarkeit wird im Folgenden nur die Bezeichnung “Ehepaare” verwendet.
Ehepaare können bei der Trauung - oder jederzeit danach - entscheiden, ob sie einen gemeinsamen Familiennamen führen möchten. Dabei stehen ihnen folgende Möglichkeiten offen: Einer der bisherigen Familien- oder Geburtsnamen kann zum alleinigen Ehenamen bestimmt werden; beide Partner tragen dann denselben Namen. Sie können jedoch auch ihre bisherigen Familiennamen einfach beibehalten. Dann führen sie ihre Namen wie vor der Ehe weiter. Möglich ist auch das Führen eines offiziellen Doppelnamens. Dieser kann aus beiden Namen des Ehepaares bestehen, in beliebiger Reihenfolge zusammengesetzt sein und wird optional mit oder ohne Bindestrich geschrieben.
Für bereits verheiratete Paare, die die Ehe vor dem 01. Mai 2025 geschlossen haben und schon einen Ehenamen tragen, bietet sich die Möglichkeit an, dass sie - einmalig - ihren bisherigen Ehenamen in einen solchen Doppelnamen umwandeln dürfen. Alternativ können sie auch ihren bereits vor dem 01. Mai 2025 bestimmten Ehenamen widerrufen. Dann führen sie wieder die vor der Eheschließung geführten Namen.
Ehepaare können bei der Trauung - oder jederzeit danach - entscheiden, ob sie einen gemeinsamen Familiennamen führen möchten. Dabei stehen ihnen folgende Möglichkeiten offen: Einer der bisherigen Familien- oder Geburtsnamen kann zum alleinigen Ehenamen bestimmt werden; beide Partner tragen dann denselben Namen. Sie können jedoch auch ihre bisherigen Familiennamen einfach beibehalten. Dann führen sie ihre Namen wie vor der Ehe weiter. Möglich ist auch das Führen eines offiziellen Doppelnamens. Dieser kann aus beiden Namen des Ehepaares bestehen, in beliebiger Reihenfolge zusammengesetzt sein und wird optional mit oder ohne Bindestrich geschrieben.
Für bereits verheiratete Paare, die die Ehe vor dem 01. Mai 2025 geschlossen haben und schon einen Ehenamen tragen, bietet sich die Möglichkeit an, dass sie - einmalig - ihren bisherigen Ehenamen in einen solchen Doppelnamen umwandeln dürfen. Alternativ können sie auch ihren bereits vor dem 01. Mai 2025 bestimmten Ehenamen widerrufen. Dann führen sie wieder die vor der Eheschließung geführten Namen.
Voraussetzungen
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Bestehende Ehe
Die Ehenamensbestimmung kann im Rahmen der Eheschließung erfolgen. Wird der Ehename erst nachträglich erklärt, muss die Ehe bestehen. Diese Erklärung ist dann, so lange die Ehe besteht, unwiderruflich! Nach Auflösung einer Ehe ist eine Ehenamensbestimmung nicht mehr möglich. -
Bereits vor dem 01.05.2025 erfolgte Bestimmung des Ehe- / Lebenspartnerschaftsnamens
- Die gemeinsame Namensbestimmung in der Ehe oder Lebenspartnerschaft muss bereits vor dem 01.05.2025 durch Erklärung beim Standesamt erfolgt sein und die Ehe oder Lebenspartnerschaft muss bestehen.
- Die Neubestimmung eines Namens ist in Form eines Doppelnamens möglich.
- Der Widerruf einer Erklärung zum Ehe- oder Lebenspartnerschaftsnamen ist nur möglich, wenn dieser vor dem 01.05.2025 wirksam erklärt worden ist.
-
Ggf. Dolmetscher
Ist eine der erklärenden Personen der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.
Erforderliche Unterlagen
-
Erklärung über den Ehenamen (Ehenamenserklärung)
Bitte geben Sie der Erklärung vor Ort im Standesamt ab. - Reisepässe oder Personalausweise (beider Eheschließenden)
-
Eheurkunde
Bei einer Eheschließung im Ausland - sofern keine Internationale Urkunde - ist zusätzlich eine amtliche Übersetzung erforderlich. - Sofern die Ehe im Ausland geschlossen wurde: Geburtsurkunden
Gebühren
- keine: für eine Ehenamenserklärung im Rahmen der Eheschließung
- 25,00 Euro: für eine nachträgliche Ehenamenserklärung
- 12,00 Euro: Bescheinigung über die Namensführung
Rechtsgrundlagen
- Personenstandsgesetz (PStG) § 41
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1355
- Personenstandsverordnung (PStV) § 46
- Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes im Land Berlin (PStGAV Bln) § 8
- Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts
- Lebenspartnerschaftsgesetz LPartG § 21
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Standesamt, welches das Eheregister führt
Wirksam wird die Ehenamensbestimmung bei dem deutschen Standesamt, bei welchem die Ehe geschlossen wurde und das das Eheregister führt.
Standesamt des Wohnsitzes
- Abgegeben werden kann die Erklärung auch bei dem Standesamt des Wohnsitzes.
- Bei Eheschließungen im Ausland ist ebenfalls das Standesamt des Wohnsitzes zuständig.