Namensrechtliche Erklärung - Ehenamen bestimmen am Standort Standesamt Treptow-Köpenick

Kontakt
- Bezirksamt Treptow-Köpenick
- Standesamt Treptow-Köpenick
- Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
- Tel.: (030) 90297-0
- Fax: (030) 90297-2400
- E-Mail: standesamt@ba-tk.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
08:30-12:30 Uhr (nur mit Termin)
08:30–09:30 Uhr Termine für Bestatteranliegen -
Dienstag
-
08:30-12:30 Uhr (nur mit Termin)
08:30–09:30 Uhr Termine für Bestatteranliegen -
Mittwoch
-
08:30–09:30 Uhr Termine für Bestatteranliegen
-
Donnerstag
-
14:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
14:00-16:00 Uhr Termine für Bestatteranliegen -
Freitag
-
08:30–09:30 Uhr Termine für Bestatteranliegen
Nahverkehr
- Bus
-
- Rathaus Treptow: 166, 167, 265 Alt-Treptow: 166, 167, 265
- Sbahn
-
- Plänterwald: S8, S9 Treptower Park: S8, S9, S41, S42
- S-Bahn
-
-
0.7km
S Plänterwald
- S8
- S85
- S9
-
1.7km
S Treptower Park
- S42
- S8
- S85
- S9
- S41
-
1.7km
S Betriebsbahnhof Rummelsburg
- S3
-
1.7km
S Köllnische Heide
- S45
- S46
- S47
-
1.9km
S Baumschulenweg
- S45
- S46
- S47
- S8
- S85
- S9
-
2km
S Rummelsburg
- S3
-
0.7km
S Plänterwald
- Bus
-
-
0.1km
Bulgarische Str.
- 165
- 166
- 265
- N60
- N65
-
0.1km
Rathaus Treptow
- 265
-
0.4km
Alt-Treptow
- 165
- 166
- 265
- N60
- N65
-
0.5km
Neue Krugallee/Dammweg
- 265
-
0.6km
S Plänterwald
- 165
- 166
- 377
- N60
- N65
- N77
-
0.6km
Köpenicker Landstr./Dammweg
- 165
- 166
- 377
- N60
- N65
- N77
-
0.7km
Berlin, Tunnelstr.
- M43
- 347
-
0.7km
Klingerstr.
- 165
- 166
- 265
- N60
- N65
-
0.9km
Dammweg/Bergaustr.
- 377
- N77
-
0.9km
Rethelstr.
- 165
- 166
- 265
- N60
- N65
-
0.1km
Bulgarische Str.
- Tram
-
-
1.2km
Heizkraftwerk Klingenberg
- 21
-
1.3km
Gustav-Holzmann-Str.
- 21
-
1.5km
Köpenicker Chaussee/Blockdammweg
- 21
-
1.6km
Kosanke-Siedlung
- 21
-
1.9km
S Rummelsburg
- 21
-
1.2km
Heizkraftwerk Klingenberg
- Fähre
-
-
1.6km
Wilhelmstrand
- F11
-
1.6km
Berlin, Baumschulenstr./Fähre
- F11
-
1.6km
Wilhelmstrand
Nahverkehr
Sonstige Hinweise zum Standort
Bei Vorsprachen ohne Termin kann Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden.Wie Sie Kontakt mit dem Standesamt aufnehmen können, entnehmen Sie bitte der die Homepage des Standesamtes.
Fragen zum Thema Eheschließung können über unser Kontaktformular
gestellt werden.
Ihr Standesamt
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Dienstleistungsbeschreibung
Namensrechtliche Erklärung - Ehenamen bestimmen
Eheschließende können einen Namen zum gemeinsamen Ehenamen erklären. Nach deutschem Recht können sie den Geburtsnamen oder den aktuell geführten Familiennamen eines der Eheschließenden zum Ehenamen bestimmen. Diese Erklärung ist, so lange die Ehe besteht, unwiderruflich! Beide Partner/innen können ihre bisherige Namensführung aber auch beibehalten. Eine nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens ist, solange die Ehe besteht, jederzeit möglich.
Die Ehenamenserklärung ist von beiden Ehegatten abzugeben, da es sich um eine gemeinsame Namensbestimmung handelt.
Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, ist es ebenfalls möglich nachträglich einen Ehenamen zu bestimmen, sofern dies im Rahmen der Eheschließung noch nicht erfolgt ist.
Die Ehenamenserklärung ist von beiden Ehegatten abzugeben, da es sich um eine gemeinsame Namensbestimmung handelt.
Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, ist es ebenfalls möglich nachträglich einen Ehenamen zu bestimmen, sofern dies im Rahmen der Eheschließung noch nicht erfolgt ist.
Voraussetzungen
-
Bestehende Ehe
Die Ehenamensbestimmung kann im Rahmen der Eheschließung erfolgen. Wird der Ehename erst nachträglich erklärt, muss die Ehe bestehen. Nach Auflösung einer Ehe ist eine Ehenamensbestimmung nicht mehr möglich. -
Ggf. Dolmetscher
Ist eine der erklärenden Personen der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.
Erforderliche Unterlagen
-
Erklärung über den Ehenamen (Ehenamenserklärung)
vor Ort möglich -
Reisepässe oder Personalausweise
Beider Eheschließenden -
Eheurkunde
Bei einer Eheschließung im Ausland ist zusätzlich eine amtliche Übersetzung erforderlich. -
ggf. Geburtsurkunden
Sofern die Ehe im Ausland geschlossen wurde.
Gebühren
- keine: für eine Ehenamenserklärung im Rahmen der Eheschließung
- 25,00 Euro: für eine nachträgliche Ehenamenserklärung
- 12,00 Euro: Bescheinigung über die Namensführung
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Standesamt, welches das Eheregister führt
Wirksam wird die Ehenamensbestimmung bei dem deutschen Standesamt, bei welchem die Ehe geschlossen wurde und das das Eheregister führt.
Standesamt des Wohnsitzes
- Abgegeben werden kann die Erklärung auch bei dem Standesamt des Wohnsitzes.
- Bei Eheschließungen im Ausland ist ebenfalls das Standesamt des Wohnsitzes zuständig.
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