Namensrechtliche Erklärung - (Neu-) Bestimmung / Widerruf eines Ehe- oder Lebenspartnerschaftsnamens am Standort Standesamt Neukölln

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Zahlung:
Bei uns können Sie mit der Giro Card und allen gängigen Kredit- und Debitkarten ausschließlich mit PIN bezahlen. Die Karte muss in das Lesegerät gesteckt werden und darf nicht nur aufgelegt werden, da sonst keine PIN Abfrage erfolgt! Kontaktloses Bezahlen mit Girocard und Kreditkarten sowie mit dem Smartphone oder auch der Smartwatch wird nicht akzeptiert.

Sprechzeiten:
Im Standesamt Neukölln finden derzeit keine offenen Sprechstunden statt. Eine persönliche Vorsprache für alle Anliegen ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich, insbesondere bei notwendigen persönlichen Vorsprachen zur Erstbeurkundung eines im Bezirk Neukölln geborenen Kindes. Siehe untenstehende Kontaktdaten.

Hinweis zu den Eheschließungen:
Aufgrund der begrenzten Räumlichkeiten sind nur das Brautpaar und 22 Gäste zugelassen. Zu diesen Gästen zählen auch die Trauzeugen, fotografierende Personen und Kinder! Darüber hinaus eingeladene sonstige Gäste oder Gratulant_innen dürfen das Gelände der Blaschkoallee 32 nicht betreten und werden gebeten, sich nicht vor dem Eingang zu versammeln.

Sie erreichen unsere Abteilungen wie folgt:

Eheregister, Anmeldung zur Eheschließung
ehe@bezirksamt-neukoelln.de oder 030 90239-2626, -3504, -2209, -2658.
Geburtenregister, Anmeldung Neugeburten
geburten@bezirksamt-neukoelln.de oder (030) 115.
Sterberegister
sterbe@bezirksamt-neukoelln.de oder (030) 115.
Urkundenstelle, Ausstellung von Urkunden
urkunden@bezirksamt-neukoelln.de oder (030) 115.

Bitte geben Sie bei E-Mail-Kontakt eine Rückrufnummer an.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      Anmeldung von Geburten, Urkundenstelle, Familienbuchabteilung, Anmeldung zur Eheschließung sowie Anmeldung von Sterbefällen:
      08:30-13:00 Uhr
  • Dienstag

      Anmeldung von Geburten, Urkundenstelle, Familienbuchabteilung, Anmeldung zur Eheschließung, Anmeldung von Sterbefällen sowie behördliche Namensänderungen:
      08:30 bis 13:00
  • Mittwoch

      Keine Sprechstunde
  • Donnerstag

      Anmeldung von Geburten, Urkundenstelle, Familienbuchabteilung, Anmeldung zur Eheschließung, Anmeldung von Sterbefällen sowie Behördliche Namensänderungen:
      14:00-18:00 Uhr
  • Freitag

      Anmeldung von Sterbefällen:
      08:30-13:00 Uhr

      Alle anderen Abteilungen:
      Keine Sprechstunde

Verkehrsanbindungen

  • Bus

    • Riesestr.: 170 Buschkrug: 171
  • U-Bahn

    • U Blaschkoallee: U7

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Zugang über Haus 5
Wegweiser durch das Haus:
Anmeldung für Eheschließungen/ Lebenspartnerschaften: Zimmer 204 (1.OG)
Eheschließungen/ Begründung Lebenspartnerschaften: Zimmer 203 oder 209 (1.OG)
Eheregister ab 1958/ Familienbuchabteilung: Zimmer 233 (1.OG)
Geburtenregisterabteilung: Zimmer 212 (1.OG)
Sterberegisterabteilung: Zimmer 229 (1.OG)
Urkundenstelle/ Archiv: Zimmer 129 (EG)
Behördliche Namensänderungen/ Anmeldung: Zimmer 129 (EG)

Sonstige Hinweise zum Standort

Telefonische Erreichbarkeit:
Eheschließungen: (030) 90239-2626, -2209, -2480 , -1395, -2658
Eheregister/ Familienbuchabteilung: (030) 90239-2698, -2147
Geburtenregisterabteilung: (030) 90239-115
Sterberegisterabteilung: (030) 90239-115 / Bestatterhotline: (030) 90239-2227, -2684, -2993
Urkundenstelle: (030) 90239-115
Behördliche Namensänderungen: (030) 90239-2227, -3501

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Namensrechtliche Erklärung - (Neu-) Bestimmung / Widerruf eines Ehe- oder Lebenspartnerschaftsnamens

Alle namensrechtlichen Vorschriften – einschließlich Bestimmung, Widerruf und erneuter Wahl eines gemeinsamen Namens – gelten für eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner in gleicher Weise wie für Ehepaare; zur besseren Lesbarkeit wird im Folgenden nur die Bezeichnung “Ehepaare” verwendet.

Ehepaare können bei der Trauung - oder jederzeit danach - entscheiden, ob sie einen gemeinsamen Familiennamen führen möchten. Dabei stehen ihnen folgende Möglichkeiten offen: Einer der bisherigen Familien- oder Geburtsnamen kann zum alleinigen Ehenamen bestimmt werden; beide Partner tragen dann denselben Namen. Sie können jedoch auch ihre bisherigen Familiennamen einfach beibehalten. Dann führen sie ihre Namen wie vor der Ehe weiter. Möglich ist auch das Führen eines offiziellen Doppelnamens. Dieser kann aus beiden Namen des Ehepaares bestehen, in beliebiger Reihenfolge zusammengesetzt sein und wird optional mit oder ohne Bindestrich geschrieben.

Für bereits verheiratete Paare, die die Ehe vor dem 01. Mai 2025 geschlossen haben und schon einen Ehenamen tragen, bietet sich die Möglichkeit an, dass sie - einmalig - ihren bisherigen Ehenamen in einen solchen Doppelnamen umwandeln dürfen. Alternativ können sie auch ihren bereits vor dem 01. Mai 2025 bestimmten Ehenamen widerrufen. Dann führen sie wieder die vor der Eheschließung geführten Namen.

Voraussetzungen

  • Bestehende Ehe
    Die Ehenamensbestimmung kann im Rahmen der Eheschließung erfolgen. Wird der Ehename erst nachträglich erklärt, muss die Ehe bestehen. Diese Erklärung ist dann, so lange die Ehe besteht, unwiderruflich! Nach Auflösung einer Ehe ist eine Ehenamensbestimmung nicht mehr möglich.
  • Bereits vor dem 01.05.2025 erfolgte Bestimmung des Ehe- / Lebenspartnerschaftsnamens
    • Die gemeinsame Namensbestimmung in der Ehe oder Lebenspartnerschaft muss bereits vor dem 01.05.2025 durch Erklärung beim Standesamt erfolgt sein und die Ehe oder Lebenspartnerschaft muss bestehen.
    • Die Neubestimmung eines Namens ist in Form eines Doppelnamens möglich.
    • Der Widerruf einer Erklärung zum Ehe- oder Lebenspartnerschaftsnamen ist nur möglich, wenn dieser vor dem 01.05.2025 wirksam erklärt worden ist.
  • Ggf. Dolmetscher
    Ist eine der erklärenden Personen der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.

Erforderliche Unterlagen

  • Erklärung über den Ehenamen (Ehenamenserklärung)
    Bitte geben Sie der Erklärung vor Ort im Standesamt ab.
  • Reisepässe oder Personalausweise (beider Eheschließenden)
  • Eheurkunde
    Bei einer Eheschließung im Ausland - sofern keine Internationale Urkunde - ist zusätzlich eine amtliche Übersetzung erforderlich.
  • Sofern die Ehe im Ausland geschlossen wurde: Geburtsurkunden

Gebühren

  • keine: für eine Ehenamenserklärung im Rahmen der Eheschließung
  • 25,00 Euro: für eine nachträgliche Ehenamenserklärung
  • 12,00 Euro: Bescheinigung über die Namensführung

Rechtsgrundlagen

Hinweise zur Zuständigkeit

Standesamt, welches das Eheregister führt
Wirksam wird die Ehenamensbestimmung bei dem deutschen Standesamt, bei welchem die Ehe geschlossen wurde und das das Eheregister führt.

Standesamt des Wohnsitzes

  • Abgegeben werden kann die Erklärung auch bei dem Standesamt des Wohnsitzes.
  • Bei Eheschließungen im Ausland ist ebenfalls das Standesamt des Wohnsitzes zuständig.