Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Ehe - Ehename am Standort Standesamt Lichtenberg / Eheregister

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus und zum Schutz der Bevölkerung und der Mitarbeitenden arbeitet das Standesamt derzeit in einem eingeschränkten Dienstbetrieb.
Die Leistungserbringung erfolgt dabei für die Bürgerinnen und Bürger und für unsere Beschäftigten unter Einhaltung der derzeitig geltenden Arbeitsschutz- und Hygienestandards.
Weiterhin gilt die Minimierung von persönlichen Kontakten.
Der eingeschränkte Dienstbetrieb bedeutet, dass derzeit nur eine begrenzte Zahl an Terminen vergeben werden darf, um die Abstandsregelungen auch in den Wartebereichen einzuhalten. Zur Steuerung der Kundenströme können daher derzeit auch keine Termine vor Ort vergeben werden.
Bitte haben Sie Verständnis, dass immer nur eine begrenzte Anzahl von Personen in den Wartebereich (immer zu Ihrem Termin) eingelassen werden kann, um die Abstandsregelungen sicherzustellen. Dies erfolgt durch eine Sicherheitskraft.
Bei einer persönlichen Vorsprache bitten wir um die Einhaltung von Sicherheitsabständen im Wartebereich und Beachtung der Nies- und Hustetiketten.
Bitte beachten Sie, dass der Zutritt zu den Dienstgebäuden nur Besucher:innen unter Einhaltung der sogenannten 3-G-Regel gestattet ist. Das bedeutet, dass diese den Nachweis vorzulegen haben, dass sie entweder genesen, (seit mind. 14 Tagen zweifach) geimpft oder getestet (Antigen-Schnelltest, maximal 24 Stunden alt) sind.
Gleichzeitig gilt innerhalb der Dienstgebäude die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske, bei dem auch die Nase bedeckt sein muss.
Derzeit gelten folgende Regelungen:
1. Eine persönliche Vorsprache ist daher derzeit nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur nach individueller Terminvereinbarung möglich. Eine Bedienung spontan vorsprechender Kundinnen und Kunden erfolgt nicht.
Bitte beachten Sie, dass das Terminangebot derzeit weiterhin eingeschränkt ist.
2. Wir bitten, nur die unbedingt notwendigen Personen zum Termin zu erscheinen, d.h. eine Person zur Anmeldung einer Eheschließung unter Nachweis der Vollmacht der/des Nichtanwesenden.
3. Beratungen/Auskünfte erfolgen ausschließlich telefonisch oder per E-Mail unter Angabe der telefonischen Erreichbarkeit. Bitte wenden Sie sich dazu direkt an das nachstehende E-Mail-Postfach.
4. Bitte nutzen Sie für Ihre Anliegen möglichst weiterhin den Postweg. Anträge und Unterlagen können auch in den Briefkasten des Dienstgebäudes Egon-Erwin-Kisch-Str. 106 eingeworfen werden. Zur besseren Zuordnung notieren Sie bitte auf dem Umschlag Angaben zum laufenden Vorgang (z.B. Name der Eheschließenden) Die Bearbeitung erfolgt ebenfalls schriftlich.
5. Von allgemeinen Sachstandsanfragen bitten wir Abstand zu nehmen. Für dringende oder Notfälle nehmen Sie vorab per E-Mail Kontakt auf.
6. Zur Anmeldung einer Eheschließung und die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses zur Eheschließung im Ausland senden Sie uns zunächst für jeden Verlobten separat das Formular „Anmeldung der Eheschließung“ bzw. „Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses“ ausgefüllt und unterschrieben per Post zu. Fügen Sie dieser Anmeldung Ihre Kontaktdaten sowie alle erforderlichen Unterlagen im Original bei.
7. Reservierungswünsche für Termine für Eheschließungen und für Termine für Namenserklärungen werden telefonisch oder per E-Mail entgegengenommen.
8. Eheschließungen finden weiterhin statt, werden allerdings grundsätzlich auf ein Minimum an Personen reduziert. Die für die einzelnen Eheschließungsstandorte geltenden Regelungen finden Sie hier:
Merkblatt zum Ablauf der Eheschließung am Standort Rathaus Lichtenberg
Merkblatt zum Ablauf der Eheschließung am Standort Egon-Erwin-Kisch-Str. 106
9. Wir bitten um Verständnis, dass Nachbeurkundungsanträge für Eheschließungen im Ausland derzeit nur sehr eingeschränkt bearbeitet werden können.
Öffnungszeiten
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Ehe - Ehename
Entgegennahme einer Namenserklärung
Voraussetzungen
- Bestehende Ehe
-
Hinweise
Eine Ehenamenserklärung ist von beiden Ehegatten abzugeben. Sie kann im Rahmen der Eheschließung oder später erfolgen.
Eine Beratung über rechtliche Möglichkeiten und Erfordernisse wird empfohlen.
Erforderliche Unterlagen
-
Eheurkunde
ggf. mit amtlicher Übersetzung
- Reisepässe oder Personalausweise
- Geburtsurkunden bei Eheschließung im Ausland
-
Dolmetscher
Ist eine der erklärenden Personen der deutschen Sprache nicht mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.
-
Hinweis
Weitere Unterlagen sind zu erfragen. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine vorherige telefonische Rücksprache.
Gebühren
Nachträgliche Ehenamenserklärung 25,00 Euro
ggf. Eidesstattliche Versicherung 30,00 Euro
Bescheinigung über die Namensführung 12,00 Euro
Hinweise zur Zuständigkeit
Bei der Beurkundung der Eheschließung in Berlin, Eheschließungsstandesamt; in allen anderen Fällen, Wohnsitzstandesamt; bei Eheschließung und Wohnsitz im Ausland, Standesamt I in Berlin
Kontakt
Bezirksamt Lichtenberg
Standesamt Lichtenberg / Eheregister
Nahverkehr
S-Bahn Hohenschönhausen: S75
Bus 154, 197, 256, 893, X54
Tram M4, M17
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