Wechselkennzeichen beantragen am Standort Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg

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Контакт

години роботи

  • понеділок

      07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
  • Вівторок

      10:00-18:00 Uhr (für Terminkunden)
      (Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.)
  • середа

      07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
  • Четвер

      07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
  • п'ятниця

      07:30-13:30 Uhr (für Terminkunden)

Verkehrsanbindungen

Додаткова інформація щодо місця перебування

Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.

Hinweise zur elektronischen Zugangseröffnung

варіанти оплати

  • Barzahlung
  • Girocard

Dienstleistungsbeschreibung

Wechselkennzeichen beantragen

Durch eine Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist es ab 01.07.2012 möglich, zwei Fahrzeuge mit einem Wechselkennzeichen zuzulassen. Für Halterinnen und Halter von zwei Fahrzeugen soll sich dadurch mehr Flexibilität bei der Fahrzeugnutzung ergeben.

Ein Wechselkennzeichen kann für zwei Fahrzeuge zugeteilt werden, es darf jedoch zur gleichen Zeit nur an einem von diesen Fahrzeugen geführt werden. Das nicht im Betrieb befindliche Fahrzeug darf nicht auf öffentlichem Straßenland abgestellt werden.

Beide Fahrzeuge sind voll zu versteuern und zu versichern!

Wechselkennzeichen können nur unter besonderen Voraussetzungen zugeteilt werden. Näheres dazu finden Sie im Abschnitt "Voraussetzungen".

Bitte bringen Sie alle Unterlagen grundsätzlich im Original mit. Die Eintragung in den Fahrzeugpapieren kann persönlich oder durch Bevollmächtigung erfolgen.

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Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Передумови

  • Wechselkennzeichen können zugeteilt werden bei Zulassung von zwei Fahrzeugen
    • a) auf den gleichen Halter und
    • b) der gleichen Klassen (siehe dazu Zulassungsbescheinigung Teil I - Feld "J"): M1 (Fahrzeug zur Personenbeförderung bis 8 Sitzplätzen), L oder O1 und
    • c) mit gleicher Anzahl und Abmessung der Kennzeichenschilder
  • Wechselkennzeichen dürfen nicht zugeteilt werden bei
    • Saisonkennzeichen
    • Rote Kennzeichen
    • Kurzzeitkennzeichen
    • Behördenkennzeichen
    • Ausfuhrkennzeichen

Необхідні документи

  • Antrag Zulassung
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • bisherige(s) Kennzeichenschild(er)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
    Die eVB ist seitens der Versicherungsgesellschaft als für Wechselkennzeichen zulässig zu deklarieren.
    Es ist eine eVB für jedes Fahrzeug mit Wechselkennzeichen erforderlich (zwei pro Paar).
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
  • ggf. formlose Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers - es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht - und Personaldokument des Bevollmächtigten
  • Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung im Original oder beglaubigter Kopie (bei Firmen)
  • Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder beglaubigter Kopie (bei Vereinen)
  • SEPA-Lastschriftmandat

збори

6,00 EUR zzgl. aller weiteren anfallenden Zulassungsgebühren

Die Anfertigung der Kennzeichenschilder ist keine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde Berlin. Über gesondert anfallende Kosten kann keine Auskunft gegeben werden.