Reisepass abholen am Standort Pass- und Ausweisangelegenheiten in Sonderfällen / Apostillen / Beglaubigungen

Kontakt
- Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
- Pass- und Ausweisangelegenheiten in Sonderfällen / Apostillen / Beglaubigungen
- Friedrichstr. 219, 10969 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 90269-2090
- Kontaktformular
Öffnungszeiten
-
-
08:00 - 15:00 Uhr
-
Dienstag
-
08:00 - 15:00 Uhr
-
Mittwoch
-
08:00 - 15:00 Uhr
-
Donnerstag
-
08:00 - 15:00 Uhr
-
Freitag
-
08:00 - 13:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie, dass eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist. Bitte prüfen Sie, ob eine persönliche Vorsprache zwingend erforderlich ist.
Aktuell erfolgt jeweils am Dienstag ab 12.00 Uhr eine begrenzte Ausgabe von Wartenummern insbesondere für Obdachlose für Pass- und Ausweisangelegenheiten am Eingang des Dienstgebäudes Friedrichstr. 219 für den Folgetag. Die Ausgabe endet mit der Vergabe des letzten Termins.
Für die Beantragung einer Apostille oder Vorbeglaubigung zur Legalisation wird die Nutzung der Schriftform unter nachfolgendem Link empfohlen:
Beglaubigung von Urkunden für das Ausland (Apostille/Legalisation)
Zu Ihrem Schutz, also unserer Kundinnen und Kunden, und auch zum Schutz unserer Beschäftigten ist es Pflicht, während des Aufenthalts in den Dienstgebäuden des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen.“
Aktuell erfolgt jeweils am Dienstag ab 12.00 Uhr eine begrenzte Ausgabe von Wartenummern insbesondere für Obdachlose für Pass- und Ausweisangelegenheiten am Eingang des Dienstgebäudes Friedrichstr. 219 für den Folgetag. Die Ausgabe endet mit der Vergabe des letzten Termins.
Für die Beantragung einer Apostille oder Vorbeglaubigung zur Legalisation wird die Nutzung der Schriftform unter nachfolgendem Link empfohlen:
Beglaubigung von Urkunden für das Ausland (Apostille/Legalisation)
Zu Ihrem Schutz, also unserer Kundinnen und Kunden, und auch zum Schutz unserer Beschäftigten ist es Pflicht, während des Aufenthalts in den Dienstgebäuden des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen.“
Nahverkehr
- Bus
-
- M29 U Kochstr./Checkpoint Charlie 248 Jüdisches Museum
- Ubahn
-
- U6 Kochstr./Checkpoint Charlie
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Dienstleistungsbeschreibung
Reisepass abholen
Wenn Ihr neuer Reisepass fertig ist, können Sie ihn nach circa 6-7 Wochen abholen.
Um Ihnen die Planung zur Abholung in Ihrem Bürgeramt zu erleichtern, können Sie vorher den Bearbeitungsstatus im Internet einsehen. Sie können sich für eine Benachrichtigung mit Ihrer eMail-Adresse registrieren lassen. Sie werden informiert, sobald Ihr Personaldokument zur Abholung bereit liegt.
Um Ihnen die Planung zur Abholung in Ihrem Bürgeramt zu erleichtern, können Sie vorher den Bearbeitungsstatus im Internet einsehen. Sie können sich für eine Benachrichtigung mit Ihrer eMail-Adresse registrieren lassen. Sie werden informiert, sobald Ihr Personaldokument zur Abholung bereit liegt.
Voraussetzungen
-
Persönliches Erscheinen (Vertretung möglich)
Bitte holen Sie Ihren Reisepass persönlich ab. Falls Sie Ihren Reisepass nicht selbst abholen können, haben Sie die Möglichkeit eine andere Person schriftlich zu bevollmächtigen. -
Bei Kindern und Jugendlichen: Vollmacht
Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und Ihren neuen Reisepass selbst abholen möchten, benötigen Sie dazu eine schriftliche Vollmacht von einem Ihrer gesetzlichen Vertreter (zum Beispiel ein Elternteil). -
ggf. Seriennummer
für die Online-Statusabfrage
Dieses Schreiben mit der Seriennummer wurde nur nach Kundenwunsch bei der Beantragung des Dokumentes ausgehändigt.
Erforderliche Unterlagen
-
ggf. Bearbeitungsstatus online abfragen
(unter "Online-Abwicklung")
Sie benötigen die Seriennummer, wenn Sie eine Online-Abfrage zum Bearbeitungsstand machen möchten. -
Falls vorhanden Ihr bisheriger Reisepass
(auch wenn dieser bereits abgelaufen, aber noch nicht entwertet ist) -
ggfs. eine schriftliche Vollmacht
(siehe Abschnitt "Voraussetzungen")
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
etwa 10 Minuten
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Behörde, bei der Sie den Reisepass beantragt haben. Eine Terminvereinbarung ist nur in manchen Bürgerämtern notwendig.