Hilfen zur Gesundheit am Standort Amt für Soziales

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Auf Grund der andauernden Corona-Pandemie ist der Publikumsverkehr im Amt für Soziales weiterhin eingeschränkt. Bitte vereinbaren Sie für notwendige Vorsprachen telefonisch einen Termin mit Ihrer Sachbearbeitung.

Ohne Termin ist ein Gespräch mit der Sachbearbeitung nicht möglich. Nutzen Sie für die Klärung Ihrer Anliegen bitte vorrangig Telefon, E-Mail, Fax oder Post.

Für die Abgabe von Unterlagen steht Ihnen die Erstberatungsstelle in der Hans-Schmidt-Str. 18 montags bis freitags in der Zeit von 08:30 – 12:00 Uhr zur Verfügung.

Zu Ihrem eigenen Schutz erfolgt der Einlass in das Haus nur nach Aufforderung durch das Sicherheitspersonal (Einzelabfertigung). Beim Betreten des Hauses ist verpflichtend ein Mund- und Nasenschutz zu tragen.

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      nach Vereinbarung
  • Dienstag

      nach Vereinbarung
  • Mittwoch

      nach Vereinbarung
  • Donnerstag

      nach Vereinbarung
  • Freitag

      nach Vereinbarung

Hinweis für Terminkunden

Wenn Sie zu Ihrem vereinbarten Termin im Amt für Soziales vorsprechen, dann melden Sie sich bitte in der Erstberatungsstelle, Hans-Schmidt-Str. 18. Von dort wird Ihre zuständige Sachbearbeitung über Ihr Eintreffen informiert.

Nahverkehr

Bus
  • Groß-Berliner Damm Mitte: 163 A.-Einstein-Str.: 163, 260 S Adlershof: 162, 163, 164, 260, N60, N65, N68
Sbahn
  • Adlershof: S8, S9, S45, S46, S85
Tram
  • Walter-Nernst-Str.: M17, 61, 63

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur bar bezahlt werden. (keine girocard / EC-Kartenzahlung)

Am Standort kann nur bar bezahlt werden. (keine girocard / EC-Kartenzahlung)

Dienstleistungsbeschreibung

Hilfen zur Gesundheit

Die Hilfen zur Gesundheit umfassen:

  • vorbeugende Gesundheitshilfe,
  • Hilfe bei Krankheit,
  • Hilfe zur Familienplanung,
  • Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie
  • Hilfe bei Sterilisation.

Die oben genannten Hilfen werden im Umfang der Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht.

Voraussetzungen

  • Unzureichende Krankenversicherung
    Es ist keine gesetzliche oder ausreichende private Krankenversicherung vorhanden.
  • Hilfebedürftigkeit
    Die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen ist aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Sozialhilfe
    mit Anlagen
  • Nachweis, bei welcher Krankenkasse zuletzt Versicherungsschutz bestand
  • gültige Personaldokumente
    gegebenenfalls Meldebestätigung
  • Einkommensnachweise
  • Mietvertrag
    gegebenenfalls Mietänderungsschreiben
  • Vermögensnachweise
    beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbeversicherung und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz
  • Kontoauszüge
  • Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann im Amt für Soziales Ihres Wohnbezirkes in Anspruch genommen werden.

Chat

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