Rundfunkbeitrag - Befreiung oder Ermäßigung beantragen am Standort Flüchtlingsbürgeramt Rathaus Tiergarten

 große Karte

Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:00-15:00 Uhr
  • Dienstag

      08:00-15:00 Uhr
  • Mittwoch

      07:00-14:00 Uhr
  • Donnerstag

      11:00-18:00 Uhr
  • Freitag

      07:00-14:00 Uhr

Hinweise zu Öffnungszeiten

Wegen des derzeit hohen Besucheraufkommens kann es während der Öffnungszeiten vorübergehend zu Serviceeinschränkungen für Spontankunden kommen!

Hinweis für Terminkunden

Für ein Anliegen im Flüchtlingsbürgeramt ist ein Termin zu buchen. Dieser kann vor ort am Infotresen (Raum 43), telefonisch unter der Service-Nummer 115 (Bürgertelefon) und über das Internet gebucht werden.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Flüchtlingsbürgeramt in Mitte
Rathaus Tiergarten
Mathilde-Jacob-Platz 1
10551 Berlin

Zuständigkeit:
  • Geflüchtete aus der Ukraine, Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Personen mit Duldung oder Grenzübertrittsbescheinigung aus gesamt Berlin.
  • Sammelanmeldung und Sammelabmeldung für die Unterbringungseinrichtungen in Berlin.

Die örtliche Zuständigkeit des Flüchtlingsbürgeramtes bleibt während des gesamten Asylantragsverfahrens erhalten.
Sie bleibt auch erhalten bei den sogenannten Statusgewandelten, das bedeutet,
  • wenn der Asylantrag abgelehnt wurde,
  • eine Abschiebung oder Ausreise aber nicht möglich ist und eine Duldung erteilt wurde.

Statusgewandelte mit Asylanerkennung gehen in die Zuständigkeit der normalen Bürgerämter über und können das Bürgeramt für die Erledigung ihrer Angelegenheiten frei wählen.

Die Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge in Berlin vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten wurden in Kenntnis gesetzt.

Soweit sich Betroffene sachkundig machen möchten, kann dies unter der Tel.-Nr. 9018 34512 (diese Nummer ist nicht für eine Terminbuchung geeignet) oder per E Mail unter fluechtlingsbuergeramt@ba-mitte.berlin.de erfolgen.

Für weitere Informationen zu den Anmelderegelungen für Geflüchtete Menschen aus der Ukraine nutzen Sie bitte folgenden Link: Anmelderegelungen

Darüber hinaus bietet das Flüchtlingsbürgeramt für weitere integrationsfördernde Angelegenheiten besondere Beratungs- und Unterstützungsangebote an. Hierfür bietet der Integrationsbeauftragte in Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Lotsenprojekts „Bethania Diakonie“ vor Ort entsprechende Hilfe an.

  • An diesem Standort ist ein kostenpflichtiges Selbstbedienungsterminal zur Erfassung von Ausweis-Daten/ Passfotos vorhanden. Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Passfotos. Für die Erstellung biometrischer Passfotos von Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr empfehlen wir Ihnen, die Bilder bei einem zertifizierten Fotografen anfertigen zu lassen.
  • Aktuell ist aus technischen Gründen bei der Beantragung von Führerscheinen leider keine Aufnahme an den Fotogeräten möglich. Bitte bringen Sie ein Papierfoto mit.
  • Am Standort kann nur bargeldlos, mit allen gängigen Kredit- und Debitkarten und auch mit Smart-Phone und -Watch bezahlt werden.
  • Es ist kein Fotokopierer vorhanden.

Sollten zusätzlich Fragen oder Unklarheiten bestehen oder Hilfe benötigt werden, steht der Infotresen in Raum 43 gerne zur Verfügung.

Auf den Internetseiten des Integrationsbüros erhalten Sie weiterführende Informationen.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Rundfunkbeitrag - Befreiung oder Ermäßigung beantragen

Für die Finan­zie­rung des öffentlich-rechtlichen Rund­funks in Deutschland wird monatlich ein Rundfunkbeitrag für jede Wohnung erhoben, unabhängig davon, wie viele Personen in dieser Wohnung leben. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Befreiung von den Rundfunkgebühren oder eine Ermäßigung des Beitrages beantragen. Das gilt vor allem für Menschen, die staatliche Sozialleistungen erhalten, sowie für Menschen mit bestimmten Behinderungen.

Verfahrensablauf
  1. Stellen Sie ein Antrag auf „Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags“. Das können Sie nur schriftlich erledigen.
  2. Bitte füllen Sie das Antragsformular online aus und drucken Sie es anschließend aus. Alternativ erhalten Sie das Antragsformular in allen Berliner Bürgerämtern.
  3. Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen dem Antrag bei.
  4. Schicken Sie den Antrag mit den Nachweisen an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio oder geben Sie es vor Ort im Bürgeramt ab.
Hinweis: Sind Sie von der Beitragspflicht befreit, so erstreckt sich die Befreiung innerhalb der Wohnung auch auf Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann. Das gleiche gilt für Ihre eingetragene Lebenspartnerin oder Ihren eingetragenen Lebenspartner.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
    Schicken Sie den Antrag mit den Nachweisen per Post an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.
  • Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen (beglaubigte Kopie)
    Bei Vorsprache im Bürgeramt wird eine Beglaubigung des Originals gebührenfrei vorgenommen.
  • Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen (in Kopie)
    • zum Beispiel die Kopie Ihres BAföG-Bescheids
    • Bei Bezug von Sozialleistungen ist die Vorsprache im Bürgeramt nicht notwendig. Senden Sie Ihren vollständig ausgefüllten Antrag und die Bescheinigung direkt an den Beitragsservice
  • Bei Härtefällen: Ablehnungsbescheid des Sozialleistungsträgers
    Fügen Sie den Ablehnungsbescheid des Sozialleistungsträgers bei geringfügiger Überschreitung der Einkommensgrenze als besonderer Härtefall bei.

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Schicken Sie Ihren Antrag an ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln.

Service-Telefon: 01806 999 555 10
Service-Telefonzeiten: Mo - Fr 7:00 - 19:00 Uhr

  • 20 Cent pro Anruf aus allen deutschen Netzen
Alternativ können Sie die Dienstleistung in allen Bürgerämtern in Anspruch nehmen.

die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Pankow, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Reinickendorf und Treptow-Köpenick.