Rundfunkbeitrag - Befreiung oder Ermäßigung beantragen am Standort Bürgeramt 1 (Neu- Hohenschönhausen)
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Lichtenberg
- Bürgeramt 1 (Neu- Hohenschönhausen)
- Egon-Erwin-Kisch-Straße 106 , 13059 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90287151
- E-Mail: post.buergeramt@lichtenberg.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr
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Dienstag
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10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr
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Mittwoch
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08:30 - 11:30 Uhr und 12:30 - 15:00 Uhr
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Donnerstag
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07:30 - 11:30 Uhr und 12:30 - 15:00 Uhr
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Freitag
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07:30 - 10:30 Uhr und 11:00 - 13:00 Uhr
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen. Der Aufruf erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S Hohenschönhausen Bhf
- S75
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S Wartenberg
- S75
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S Gehrenseestr.
- S75
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S Hohenschönhausen Bhf
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Bus
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Grevesmühlener Str.
- 256
- N56
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S Hohenschönhausen Bhf
- 154
- 197
- 256
- N56
- X54
- 893
-
Neubrandenburger Str.
- 256
- N56
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Prendener Str.
- 893
- 154
- 197
- 256
- 294
- N56
- N97
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Grevesmühlener Str.
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Tram
-
S Hohenschönhausen Bhf
- M17
- M4
- M5
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Prendener Str.
- M17
- M4
- M5
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Berlin, Prerower Platz
- M17
- M5
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Berlin, Welsestr.
- M17
- M4
- M5
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S Hohenschönhausen Bhf
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Regionalbahn
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S Hohenschönhausen Bhf
- RB32
- RB24
- RB12
- RB54
-
S Hohenschönhausen Bhf
Sonstige Hinweise zum Standort
In den Lichtenberger Bürgerämtern stehen Selbstbedienungsterminals zur Lichtbildaufnahme zur Verfügung.Die Gebühr hierfür beträgt einmalig 6 EUR. Die Lichtbilder sind ausschließlich für die Dokumentenbeantragung bestimmt und werden nicht in Papierform ausgedruckt. Sie können daher nicht für andere Zwecke, wie beispielsweise in Führerscheinangelegenheiten, oder privat genutzt werden.
Bei Kleinkindern bzw. Babys ist es empfehlenswert, die Lichtbilder vorab bei einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen zu lassen.
Bitte denken Sie daran, das Lichtbild vor Ihrem Besuch im Bürgeramt zu machen.
Nachgewiesene dringende Angelegenheiten können derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden.
Dienstleistungen ohne notwendige Terminvereinbarungen - für alle Bürgerämter geltend.
Dienstleistungen ohne persönliche Vorsprache (schriftlicher Antrag ausreichend)
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort besteht die Möglichkeit mit
Debit, VISA, Mastercard, Maestro, girocard, Vpay
zu zahlen.
Dienstleistungsbeschreibung
Rundfunkbeitrag - Befreiung oder Ermäßigung beantragen
Für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland wird monatlich ein Rundfunkbeitrag für jede Wohnung erhoben, unabhängig davon, wie viele Personen in dieser Wohnung leben. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Befreiung von den Rundfunkgebühren oder eine Ermäßigung des Beitrages beantragen. Das gilt vor allem für Menschen, die staatliche Sozialleistungen erhalten, sowie für Menschen mit bestimmten Behinderungen.
Verfahrensablauf
Verfahrensablauf
- Stellen Sie ein Antrag auf „Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags“. Das können Sie nur schriftlich erledigen.
- Bitte füllen Sie das Antragsformular online aus und drucken Sie es anschließend aus. Alternativ erhalten Sie das Antragsformular in allen Berliner Bürgerämtern.
- Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen dem Antrag bei.
- Schicken Sie den Antrag mit den Nachweisen an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio oder geben Sie es vor Ort im Bürgeramt ab.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Für die Befreieung: Sie empfangen staatliche Sozialleistungen
- Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Blindenhilfe
- Pflegegeld/Teilhabegeld, Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII, Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz
- Sie sind taubblind oder empfangen Blindenhilfe
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Für die Ermäßigung: Sie haben eine Behinderung, sind blind oder hörbeschädigt und Ihnen wurde das Merkzeichen-RF zuerkannt
Das Merkzeichen-RF steht auf Ihrem Schwerbehindertenausweis. - Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag können Sie als besonderer Härtefall beantragen, wenn Sie keine Sozialleistungen erhalten, weil Ihre Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als EUR 18,36 Euro überschreiten.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
Schicken Sie den Antrag mit den Nachweisen per Post an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. -
Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen (beglaubigte Kopie)
Bei Vorsprache im Bürgeramt wird eine Beglaubigung des Originals gebührenfrei vorgenommen. -
Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen (in Kopie)
- zum Beispiel die Kopie Ihres BAföG-Bescheids
- Bei Bezug von Sozialleistungen ist die Vorsprache im Bürgeramt nicht notwendig. Senden Sie Ihren vollständig ausgefüllten Antrag und die Bescheinigung direkt an den Beitragsservice
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Bei Härtefällen: Ablehnungsbescheid des Sozialleistungsträgers
Fügen Sie den Ablehnungsbescheid des Sozialleistungsträgers bei geringfügiger Überschreitung der Einkommensgrenze als besonderer Härtefall bei.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Schicken Sie Ihren Antrag an ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln.
Service-Telefon: 01806 999 555 10
Service-Telefonzeiten: Mo - Fr 7:00 - 19:00 Uhr
- 20 Cent pro Anruf aus allen deutschen Netzen