Rundfunkbeitrag - Befreiung oder Ermäßigung beantragen am Standort Bürgeramt 1 (Neu- Hohenschönhausen)

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr
  • Dienstag

      10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr
  • Mittwoch

      08:30 - 11:30 Uhr und 12:30 - 15:00 Uhr
  • Donnerstag

      07:30 - 11:30 Uhr und 12:30 - 15:00 Uhr
  • Freitag

      07:30 - 10:30 Uhr und 11:00 - 13:00 Uhr

Hinweis für Terminkunden

Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen. Der Aufruf erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

In den Lichtenberger Bürgerämtern stehen Selbstbedienungsterminals zur Lichtbildaufnahme zur Verfügung.

Die Gebühr hierfür beträgt einmalig 6 EUR. Die Lichtbilder sind ausschließlich für die Dokumentenbeantragung bestimmt und werden nicht in Papierform ausgedruckt. Sie können daher nicht für andere Zwecke, wie beispielsweise in Führerscheinangelegenheiten, oder privat genutzt werden.
Bei Kleinkindern bzw. Babys ist es empfehlenswert, die Lichtbilder vorab bei einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen zu lassen.

Bitte denken Sie daran, das Lichtbild vor Ihrem Besuch im Bürgeramt zu machen.

Nachgewiesene dringende Angelegenheiten können derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden.

Dienstleistungen ohne notwendige Terminvereinbarungen - für alle Bürgerämter geltend.

Dienstleistungen ohne persönliche Vorsprache (schriftlicher Antrag ausreichend)

Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort besteht die Möglichkeit mit
Debit, VISA, Mastercard, Maestro, girocard, Vpay
zu zahlen.

Dienstleistungsbeschreibung

Rundfunkbeitrag - Befreiung oder Ermäßigung beantragen

Für die Finan­zie­rung des öffentlich-rechtlichen Rund­funks in Deutschland wird monatlich ein Rundfunkbeitrag für jede Wohnung erhoben, unabhängig davon, wie viele Personen in dieser Wohnung leben. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Befreiung von den Rundfunkgebühren oder eine Ermäßigung des Beitrages beantragen. Das gilt vor allem für Menschen, die staatliche Sozialleistungen erhalten, sowie für Menschen mit bestimmten Behinderungen.

Verfahrensablauf
  1. Stellen Sie ein Antrag auf „Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags“. Das können Sie nur schriftlich erledigen.
  2. Bitte füllen Sie das Antragsformular online aus und drucken Sie es anschließend aus. Alternativ erhalten Sie das Antragsformular in allen Berliner Bürgerämtern.
  3. Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen dem Antrag bei.
  4. Schicken Sie den Antrag mit den Nachweisen an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio oder geben Sie es vor Ort im Bürgeramt ab.
Hinweis: Sind Sie von der Beitragspflicht befreit, so erstreckt sich die Befreiung innerhalb der Wohnung auch auf Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann. Das gleiche gilt für Ihre eingetragene Lebenspartnerin oder Ihren eingetragenen Lebenspartner.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
    Schicken Sie den Antrag mit den Nachweisen per Post an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.
  • Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen (beglaubigte Kopie)
    Bei Vorsprache im Bürgeramt wird eine Beglaubigung des Originals gebührenfrei vorgenommen.
  • Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen (in Kopie)
    • zum Beispiel die Kopie Ihres BAföG-Bescheids
    • Bei Bezug von Sozialleistungen ist die Vorsprache im Bürgeramt nicht notwendig. Senden Sie Ihren vollständig ausgefüllten Antrag und die Bescheinigung direkt an den Beitragsservice
  • Bei Härtefällen: Ablehnungsbescheid des Sozialleistungsträgers
    Fügen Sie den Ablehnungsbescheid des Sozialleistungsträgers bei geringfügiger Überschreitung der Einkommensgrenze als besonderer Härtefall bei.

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Schicken Sie Ihren Antrag an ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln.

Service-Telefon: 01806 999 555 10
Service-Telefonzeiten: Mo - Fr 7:00 - 19:00 Uhr

  • 20 Cent pro Anruf aus allen deutschen Netzen
Alternativ können Sie die Dienstleistung in allen Bürgerämtern in Anspruch nehmen.