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Rundfunkbeitrag / Beitragspflicht, Befreiung vom Rundfunkbeitrag am Standort Bürgeramt Schöneweide

Stadtplan Berlin.de
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Öffnungszeiten

Montag
07:30-15:30 Uhr
Dienstag
10:00-18:00 Uhr
Mittwoch
07:30-14:00 Uhr
Donnerstag
10:00-18:00 Uhr
Freitag
07:30-13:00 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Die aktuellen Öffnungszeiten gelten nur für Terminkunden. Die Abholung von Dokumenten ist nur mit Termin möglich. Spontankunden können nicht bedient werden.

Hinweis für Terminkunden

Wir bitten Sie um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher).

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.

Sonstige Hinweise zum Standort

  • Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, V Pay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.
  • Ein Fotoautomat ist vorhanden.
  • (*) Für manche Dienstleistungen ist kein Termin notwendig. Zahlreiche Dienstleistungen können Sie auch online oder schriftlich per Post erledigen.

Rundfunkbeitrag / Beitragspflicht, Befreiung vom Rundfunkbeitrag

Das Formular zur Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht erhalten Sie in allen Berliner Bürgerämtern.
Hinweis: Die Befreiung- sowie Ermäßigungsmöglichkeiten sind im § 4 Rundfunkstaatsvertrages abschließend aufgelistet.
Der Antrag ist schriftlich zu stellen und mitsamt der erforderlichen Nachweise auf dem Postweg an:

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln

Online-Abwicklung

Erforderliche Unterlagen

  • Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen
    Fügen Sie dem Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag einen Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen in beglaubigter Kopie bei.
    Bei Vorsprache im Bürgeramt wird auch eine Beglaubigung des Originals gebührenfrei vorgenommen.
  • Ausbildungsförderung
    Bescheide über die Ausbildungsförderung.
    Bei Vorsprache im Bürgeramt wird eine Beglaubigung des Originals gebührenfrei vorgenommen.
  • Bei Bezug von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und weitere Sozialleistungen
    Bei Bezug von diesen Leistungen ist die Vorsprache im Bürgeramt nicht notwendig. Senden Sie Ihren vollständig ausgefüllten Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht und die Bescheinigung direkt an den Beitragsservice

Formulare

Gebühren

Gebührenfrei

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Die Anträge auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht werden nicht vom Bezirksamt bearbeitet. Wenn Sie Fragen zu den Befreiungsvoraussetzungen oder allgemein zur Rundfunkbeitragspflicht haben, wenden Sie sich bitte an den Beitragsservice:

Service-Telefon Rundfunkbeitrag: 01806 999 555 10 *
Service-Fax: 01806 999 555 01*

Service-Telefonzeiten: Mo-Fr 7:00 - 19:00 Uhr

  • 20 Cent/Anruf aus dem deutschen Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den deutschen Mobilfunknetzen.

Oder beim Rundfunk Berlin-Brandenburg

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice RBB
Masurenallee 8-14
14057 Berlin

beitragsservice@rbb-online.de

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.