Bestattungskosten beantragen am Standort Amt für Soziales - Müllerstraße
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Mitte
- Amt für Soziales - Müllerstraße
- Müllerstraße 146 , 13353 Berlin
- Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt
- Tel.: (030) 9018-43690, -43691, -43694, -43695
- Fax: (030) 9018488-43690, -43691, -43694, -43695
- E-Mail: sozialamt@ba-mitte.berlin.de
Ansprechpartner
Hinweise zu Öffnungszeiten
Eine Übersicht der Öffnungszeiten finden Sie auf der Webseite des Sozialamtes: https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-soziales/artikel.1554707.php
Verkehrsanbindungen
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Tram
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Dienstleistungsbeschreibung
Bestattungskosten beantragen
Übernahme der erforderlichen (sozialhilferechtlich angemessenen) Kosten einer Bestattung für Bestattungspflichtige, soweit diesen die Kostenlast nicht zugemutet werden kann.
Zu den erforderlichen Kosten gehören:
Zu den erforderlichen Kosten gehören:
- die einfachen Kosten einer Untersuchung eines Toten einschließlich der Feststellung des Todes und der Ausstellung des Leichenschauscheins
- Kosten für die Leistungen der Bestatter (einfache, würdige Erd- oder Feuerbestattung) als Pauschale
- Friedhofsgebühren in angemessenem Umfang
- Krematoriumsgebühren und Entgelte
- die Gebühren für die Aufbewahrung der Leiche im Leichenschauhaus des Landesinstitutes für gerichtliche und soziale Medizin Berlin
- die Gebühren für die Leichenschau.
Voraussetzungen
- Nachlass oder Bestattungsvorsorge des Verstorbenen nicht ausreichend
-
Kostenpflicht der bestattungspflichtigen Personen
Zum Tragen der Kosten sind nacheinander verpflichtet:
- vertraglich Verpflichtete (beispielsweise bei Bestattungsvorsorgevereinbarung)
- der Erbe, bei einer Erbengemeinschaft jeder Miterbe
- beim Tode der Mutter eines Kindes infolge der Schwangerschaft oder Entbindung dessen Vater
- Unterhaltsverpflichtete
- bestattungspflichtige Personen gemäß § 16 Bestattungsgesetz.
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Hilfebedürftigkeit der Bestattungspflichtigen
Bestattungspflichtige können die Kosten der Bestattung nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen tragen
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten
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Unterlagen zum Verstorbenen
- Leichenschauschein oder Sterbeurkunde
- Nachweise, wovon der Lebensunterhalt bestritten wurde
- Nachweise über den Nachlass, Versicherungsleistungen und etwaige Schadenersatzansprüche gegen Dritte
- gegebenenfalls Testament oder Erbvertrag
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Unterlagen des Bestattungspflichtigen
- gültige Personaldokumente, gegebenenfalls Meldebestätigung
- Einkommens- und Vermögensnachweise
- Mietvertrag
- Nachweis über die Kosten der Unterkunft
- Nachweis über besondere Belastungen
- Kontoauszüge aller Konten
- gegebenenfalls Erbschein oder Erbausschlagung
- Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
- für Verstorbene, die Sozialhilfe bezogen haben: der Träger der Sozialhilfe, von dem der Verstorbene Sozialhilfe bezogen hat
- für Verstorbene, die keine Sozialhilfe bezogen haben: der Träger der Sozialhilfe des Sterbeortes (mit Berliner Meldeadresse: Amt für Soziales des Wohnbezirks, ohne Berliner Meldeadresse: Amt für Soziales des Sterbeortes).