Hilfe bei drohender oder bereits eingetretener Wohnungslosigkeit am Standort Amt für Soziales - Sozialdienst für Erwerbsfähige und Soziale Wohnhilfe

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Контакт

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Пояснення символів

Zugang zum Aufzug:
Otto-Suhr-Allee 98/99 neben dem Eingang zur Bibliothek und über den Innenhof hinter dem Standesamt

Die Behindertenparkplätze befinden sich direkt am Haupteingang Otto-Suhr-Allee 100

години роботи

  • Вівторок

      9:00-12:00 Uhr und nach Vereinbarung
  • Четвер

      9:00-12:00 Uhr und nach Vereinbarung

Hinweise zu Öffnungszeiten

Zutritt zum Dienstgebäude nur im Rahmen der 3G-Regel.

Verkehrsanbindungen

варіанти оплати

  • Girocard

Dienstleistungsbeschreibung

Hilfe bei drohender oder bereits eingetretener Wohnungslosigkeit

Sie können Hilfe bekommen,

  • wenn Ihnen der Verlust Ihrer Wohnung droht oder
  • wenn Sie keine Wohnung oder andere Wohnmöglichkeit mehr haben.

So können wir Ihnen helfen:

  • Vermittlung einer Wohnmöglichkeit,
  • Beratung und Hilfe bei der Neuanmietung von angemessenem Wohnraum (beispielsweise darlehensweise Gewährung der Mietkaution),
  • Unterstützung und Beratung bei Schulden (insbesondere Miet- und Energieschulden).

Передумови

  • Wohnungslosigkeit oder drohender Verlust der Wohnung
    Sie haben keine Wohnung oder Sie werden Ihre Wohnung demnächst verlieren, falls Sie keine Hilfe bekommen.

Необхідні документи

  • Antrag auf Sozialhilfe
    mit Anlagen
  • Ausweis-Dokument
    zum Beispiel Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel
  • Nachweis über den letzten Wohnsitz
    zum Beispiel Personalausweis oder Melde-Bescheinigung
  • Nachweis über vorhandenes Einkommen
    zum Beispiel
    • Lohn-Abrechnungen
    • Bescheide zum Beispiel vom Arbeitsamt, Jobcenter, Sozialamt, Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten, Krankenkasse, Rententräger
  • Nachweise über vorhandenes Vermögen
    zum Beispiel:
    • Konto-Auszüge
    • Wertgegenstände (Auto, Schmuck und Ähnliches)
    • Bausparverträge
    • Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen
  • Nachweise über vorhandene Schulden
    zum Beispiel:
    • Konto-Auszüge
    • Mahnungen
    • Ratenzahlungs-Vereinbarungen
  • Mietvertrag und vorhandene Unterlagen zur Wohnung
    zum Beispiel:
    • Schreiben über die Änderung der Miete
    • Mietkonto-Auszug
    • Mahnungen
    • Kündigungsschreiben
    • Mitteilung über die Räumungsklage
    • Mitteilung über die Zwangsräumung
    • Mahnungen des Energie-Versorgers
    • Mitteilung des Energie-Versorgers, dass der Strom abgestellt wird
  • Manchmal können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Behörde.

збори

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Örtlich zuständig ist in der Regel das Amt für Soziales, in dessen Bezirk die hilfesuchende Person wohnt. Für Personen ohne festen Wohnsitz oder Meldeanschrift in Berlin gelten gesonderte Regelungen (siehe "Ausführungsvorschriften über die örtliche Zuständigkeit für die Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII (AV Zuständigkeit Soziales - AV ZustSoz)" unter der Rubrik "Rechtsgrundlagen").

Personen ohne Aufenthaltstitel oder im laufenden Asylverfahren wenden sich an das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten.