Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sie können Hilfe bekommen,
Örtlich zuständig ist in der Regel das Amt für Soziales, in dessen Bezirk die hilfesuchende Person wohnt. Für Personen ohne festen Wohnsitz oder Meldeanschrift in Berlin gelten gesonderte Regelungen (siehe "Ausführungsvorschriften über die örtliche Zuständigkeit für die Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII (AV Zuständigkeit Soziales - AV ZustSoz)" unter der Rubrik "Rechtsgrundlagen").
Bezirksamt Reinickendorf
Amt für Soziales - Soziale Wohnhilfe
U-Bahn U Rathaus Reinickendorf: U8
Bus Rathaus Reinickendorf: X33, 220, 221, 322