Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz am Standort Amt für Soziales Tempelhof-Schöneberg

 große Karte

Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Ein ebenerdiger Zugang ist nur am Hintereingang des Rathauses über den Parkplatz erreichbar. Das Amt für Soziales Tempelhof ist über eine Rampe erreichbar (rechter Seiteneingang). Ein Fahrstuhl ist über den Hintereingang des Rathauses erreichbar. Behindertenparkplätze sind vor dem Rathaus vorhanden. Es sind behindertengerechte WC im Untergeschoss vorhanden.

Öffnungszeiten

  • Dienstag

      Eine Sprechstunde ist Dienstags in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr eingerichtet für:
      • Fälle von Mittellosigkeit und
      • akute Fälle von Wohnungsnot/Obdachlosigkeit zur Unterbringung in einer Unterkunft


      Alle anderen Anliegen sind nach Möglichkeit schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder telefonisch an das Amt für Soziales zu richten. Termine außerhalb der Sprechstunden vereinbaren Sie bitte persönlich mit der für Sie zuständigen Sachbearbeitung.
  • Donnerstag

      Eine Sprechstunde ist Donnerstags in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr eingerichtet für:
      • Fälle von Mittellosigkeit und
      • akute Fälle von Wohnungsnot/Obdachlosigkeit zur Unterbringung in einer Unterkunft


      Alle anderen Anliegen sind nach Möglichkeit schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder telefonisch an das Amt für Soziales zu richten. Termine außerhalb der Sprechstunden vereinbaren Sie bitte persönlich mit der für Sie zuständigen Sachbearbeitung.

Verkehrsanbindungen

Bus
  • Rathaus Tempelhof: 184 Alt-Tempelhof: M46, 140, 246 (jeweils mit Fußweg)
S-Bahn
  • S+U Tempelhof: S41, S42, S46, S47 (mit 10 Min. Fußweg)
U-Bahn
  • Alt-Tempelhof: U6 Kaiserin-Augusta-Straße: U6

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung

Dienstleistungsbeschreibung

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) umfassen als Grundleistungen folgenden notwendigen Bedarf:

  • Ernährung
  • Unterkunft und Heizung
  • Kleidung
  • Gesundheitspflege
  • Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts
  • erforderliche und unaufschiebbare Leistungen bei Krankheit
  • erforderliche Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt
  • Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket.

Zusätzlich wird ein Geldbetrag zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens gewährt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Sozialhilfe
    mit Anlage
  • Personal- und Aufenthaltsdokumente
  • Nachweis der Einkommens- und Vermögensverhältnisse
  • Nachweis gegebenenfalls sonstiger notwendiger Bedarfe
  • Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Zu Beginn des Asylverfahrens werden die Leistungen zentral über das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten gewährt. Es können sich weitere Leistungen nach dem AsylbLG über die Ämter für Soziales anschließen, sofern nicht - je nach Stand oder Ausgang des Asylverfahrens - ein Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) besteht.

Chat

Stellen Sie unserem Chatbot Bobbi im Service-Portal Ihre Fragen.