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Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen am Standort Amt für Soziales - Marzahn-Hellersdorf
велика карта Контакт
- Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
- Amt für Soziales - Marzahn-Hellersdorf
- Riesaer Straße 94 , 12627 Berlin
- Frau Zalys-Thomson
- Тел.: (030) 90293-0
- Факс: (030) 9028-4994
- E-Mail: sozteamII@ba-mh.berlin.de
Ansprechpartner
години роботи
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→ offene Sprechstunde bei bestehender oder drohender Obdachlosigkeit im Team Unterbringung und
Soziale Wohnhilfe
→ Telefonsprechstunde für Leistungen nach dem SGB XII / AsylbLG ohne Leistungen der Hilfe zur
Pflege
09:00 – 11:00 Uhr
→ Betreuungsbehörde nur nach vorheriger Terminvereinbarung -
Вівторок
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→ offene Sprechstunde im Amt
09:00 – 11:00 Uhr
→ Betreuungsbehörde nur nach vorheriger Terminvereinbarung -
середа
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Nur nach Vereinbarung.
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Четвер
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→ offene Sprechstunde im Amt
09:00 – 11:00 Uhr
→ Betreuungsbehörde nur nach vorheriger Terminvereinbarung -
п'ятниця
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Nur nach Vereinbarung.
Місцевий трафік
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Автобус
- Riesaer Str./Louis-Lewin-Str.: 195
-
Трамвай
- Riesaer Str./Louis-Lewin-Str.: 18, M6
Dienstleistungsbeschreibung
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen
Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) umfassen als Grundleistungen folgenden notwendigen Bedarf:
- Ernährung
- Unterkunft und Heizung
- Kleidung
- Gesundheitspflege
- Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts
- erforderliche und unaufschiebbare Leistungen bei Krankheit
- erforderliche Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt
- Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Передумови
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Leistungsberechtigt sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und bestimmte Aufenthaltstitel besitzen.
(siehe Zuständigkeitshinweis am Ende der Seite)
Необхідні документи
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Antrag auf Sozialhilfe
mit Anlage - Personal- und Aufenthaltsdokumente
- Nachweis der Einkommens- und Vermögensverhältnisse
- Nachweis gegebenenfalls sonstiger notwendiger Bedarfe
- Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Формуляри
збори
keine
Правові основи
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Zu Beginn des Asylverfahrens werden die Leistungen zentral über das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung gewährt. Es können sich weitere Leistungen nach dem AsylbLG über die Ämter für Soziales anschließen, sofern nicht - je nach Stand oder Ausgang des Asylverfahrens - ein Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) besteht.