Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen am Standort Amt für Soziales - Asylbewerberleistungsgesetz

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Baumaßnahmen im Amt für Soziales Treptow-Köpenick vom 13. - 31.07.2026

Zur Umgestaltung der Eingangszone des Amtes für Soziales werden in der Zeit vom 13. – 31.07.2026 umfangreiche Bauarbeiten durchgeführt. Die Sprechstunden finden auch während der Bauarbeiten wie gewohnt dienstags bis freitags statt.

Der Zugang zum Haus erfolgt während der Baumaßnahmen ausschließlich über den hinteren Eingang. Bitte melden Sie sich dort bei den Mitarbeitenden des Wachschutzes, die Sie dann entsprechend weitervermitteln.

Personen, die zum Betreten des Hauses auf den Fahrstuhl angewiesen sind, melden sich bitte ebenfalls erst einmal am hinteren Eingang bei den Mitarbeitenden des Wachschutzes.

Die Toiletten für die Besuchenden unseres Amtes befinden sich direkt im Bauabschnitt, so dass Sie im Bedarfsfall bitte auf die Toiletten im Gesundheitsamt, Hans-Schmidt-Str. 16 (direkt gegenüber), ausweichen.

Sollten Sie nur Unterlagen abgeben wollen, dann nutzen Sie bitte den Außenbriefkasten vor dem Haupteingang Hans-Schmidt-Str. 18.

Aufgrund des erhöhten Publikumsverkehrs im Amt für Soziales bitten wir, Ihre Anliegen vorrangig per Telefon, E-Mail, Fax oder Post an uns zu richten. Falls dennoch eine persönliche Vorsprache notwendig sein sollte, vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch einen Termin mit Ihrer Sachbearbeitung bzw. dem zuständigen Sozialdienst. Sollten Sie nicht zwingend auf eine Begleitperson angewiesen sein, kommen Sie bitte allein zu dem vereinbarten Termin.

Um Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, verzichten Sie bitte auf die persönliche Abgabe von Unterlagen, sondern übersenden Sie diese per Post.

Der Einlass in das Haus erfolgt nur nach Aufforderung durch das Sicherheitspersonal (Einzelabfertigung).

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      keine Sprechstunde
  • Dienstag

      keine Sprechstunde
  • Mittwoch

      08:30 - 10.30 Uhr
  • Donnerstag

      keine Sprechstunde
  • Freitag

      8:30 - 10:30 Uhr

Hinweis für Terminkunden

Wenn Sie zu Ihrem vereinbarten Termin im Amt für Soziales vorsprechen, dann melden Sie sich bitte am Eingang, Hans-Schmidt-Str. 18. Von dort wird Ihre zuständige Sachbearbeitung über Ihr Eintreffen informiert.

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung

Dienstleistungsbeschreibung

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen

Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) umfassen als Grundleistungen folgenden notwendigen Bedarf:

  • Ernährung
  • Unterkunft und Heizung
  • Kleidung
  • Gesundheitspflege
  • Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts
  • erforderliche und unaufschiebbare Leistungen bei Krankheit
  • erforderliche Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt
  • Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket.

Zusätzlich wird ein Geldbetrag zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens gewährt.

Voraussetzungen

  • Leistungsberechtigt sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und bestimmte Aufenthaltstitel besitzen.
    (siehe Zuständigkeitshinweis am Ende der Seite)

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Sozialhilfe
    mit Anlage
  • Personal- und Aufenthaltsdokumente
  • Nachweis der Einkommens- und Vermögensverhältnisse
  • Nachweis gegebenenfalls sonstiger notwendiger Bedarfe
  • Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Zu Beginn des Asylverfahrens werden die Leistungen zentral über das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung gewährt. Es können sich weitere Leistungen nach dem AsylbLG über die Ämter für Soziales anschließen, sofern nicht - je nach Stand oder Ausgang des Asylverfahrens - ein Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) besteht.