Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz am Standort Amt für Soziales

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Hinweise zu den Sprechzeiten und Kontaktmöglichkeiten

Zu den angegebenen Sprechzeiten können Sie vorstellig werden:

  • bei akuter Mittellosigkeit,
  • bei akuter Wohnungs- oder Obdachlosigkeit,
  • für Kostenübernahmen für ordnungsrechtlich zugewiesene Unterkünfte,
  • bei Leistungseinschränkungen wegen Beitragsrückständen bei der Krankenkasse.
Unterlagen können Sie per Post, Fax oder E-Mail übersenden oder vor Ort in den Hausbriefkasten einwerfen. Möchten Sie aufgrund eines anderen Anliegens persönlich vorstellig werden, vereinbaren Sie bitte einen Termin. Wir bieten Termine innerhalb und außerhalb der Sprechzeiten an.

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Dienstag

      09.00 - 12.00 Uhr
  • Donnerstag

      09.00 - 12.00 Uhr

Hinweise zu Öffnungszeiten

Sprechstunden an der Infotheke - nur für dringende Vorsprachen!

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Am Standort sichert ein Wachschutz den Einlass und den reibungslosen Ablauf. Nach Einlass begeben Sie sich bitte zuerst zur Infotheke (EG).

Für Anträge auf Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII bieten wir keine Sprechstunde an. Bei diesbezügliche Anliegen kontaktieren Sie uns bitte per Briefpost, Fax oder Email (bestattungen@bezirksamt-neukoelln.de).

Dienstleistungsbeschreibung

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) umfassen als Grundleistungen folgenden notwendigen Bedarf:

  • Ernährung
  • Unterkunft und Heizung
  • Kleidung
  • Gesundheitspflege
  • Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts
  • erforderliche und unaufschiebbare Leistungen bei Krankheit
  • erforderliche Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt
  • Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket.

Zusätzlich wird ein Geldbetrag zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens gewährt.

Voraussetzungen

  • Leistungsberechtigt sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und bestimmte Aufenthaltstitel besitzen.
    (siehe Zuständigkeitshinweis am Ende der Seite)

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Sozialhilfe
    mit Anlage
  • Personal- und Aufenthaltsdokumente
  • Nachweis der Einkommens- und Vermögensverhältnisse
  • Nachweis gegebenenfalls sonstiger notwendiger Bedarfe
  • Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Zu Beginn des Asylverfahrens werden die Leistungen zentral über das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten gewährt. Es können sich weitere Leistungen nach dem AsylbLG über die Ämter für Soziales anschließen, sofern nicht - je nach Stand oder Ausgang des Asylverfahrens - ein Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) besteht.