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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am Standort Amt für Soziales - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

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Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Auf Grund der andauernden Corona-Pandemie ist der Publikumsverkehr im Amt für Soziales weiterhin eingeschränkt. Bitte vereinbaren Sie für notwendige Vorsprachen telefonisch einen Termin mit Ihrer Sachbearbeitung.

Ohne Termin ist ein Gespräch mit der Sachbearbeitung nicht möglich. Nutzen Sie für die Klärung Ihrer Anliegen bitte vorrangig Telefon, E-Mail, Fax oder Post.

Für die Abgabe von Unterlagen steht Ihnen die Erstberatungsstelle in der Hans-Schmidt-Str. 18 während unten genannten Öffnungszeiten zur Verfügung.

Zu Ihrem eigenen Schutz erfolgt der Einlass in das Haus nur nach Aufforderung durch das Sicherheitspersonal (Einzelabfertigung). Beim Betreten des Hauses ist verpflichtend ein Mund- und Nasenschutz zu tragen.

Öffnungszeiten

Montag
nach Vereinbarung
Dienstag
nach Vereinbarung
Mittwoch
nach Vereinbarung
Donnerstag
nach Vereinbarung
Freitag
nach Vereinbarung

Hinweis für Terminkunden

Wenn Sie zu Ihrem vereinbarten Termin im Amt für Soziales vorsprechen, dann melden Sie sich bitte in der Erstberatungsstelle, Hans-Schmidt-Str. 18. Von dort wird Ihre zuständige Sachbearbeitung über Ihr Eintreffen informiert.

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur bar bezahlt werden. (keine girocard / EC-Kartenzahlung)

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung umfasst:

  • Regelbedarf
  • Kosten für Unterkunft und Heizung
  • Mehrbedarfe, beispielsweise:
• für Schwerbehinderung mit Merkzeichen G oder aG,
• für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche,
• für Alleinerziehende mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern,
• für kostenaufwendige Ernährung,
• für eine dezentrale Warmwasserversorgung.

  • Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung und für Vorsorge
  • Einmalige Bedarfe, beispielsweise
• Erstausstattung einer Wohnung
• Erstausstattung für Bekleidung
• Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt
• Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen,
• Reparaturen und Miete von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen.

Voraussetzungen

  • Rentenalter oder dauerhafte Erwerbsminderung
    Es wird eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt:
    • Erreichen des Rentenalters (Das Rentenalter beginnt zwischen 65 und 67 Jahren, je nach Geburtsjahrgang) oder
    • unbefristete volle Erwerbsminderung (Feststellung durch Rententräger) und Volljährigkeit (mindestens 18 Jahre alt)
  • Niedriges Einkommen, niedriges Vermögen
    Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.
  • Wohnsitz in Berlin
    • einwohneramtliche Meldung oder
    • bei Wohnungslosigkeit gewöhnlicher Aufenthalt in Berlin

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
    (unter "Formulare")
  • Gültige Personaldokumente
    gegebenenfalls Meldebestätigung
  • Nachweise der dauerhaften vollen Erwerbsminderung
  • Einkommensnachweise
  • Vermögensnachweise
    beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz
  • Kontoauszüge
  • Mietvertrag
    gegebenenfalls Mietänderungsschreiben
  • Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung
  • Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann im Amt für Soziales Ihres Wohnbezirkes in Anspruch genommen werden.