Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am Standort Amt für Soziales

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Das Amt für Soziales Neukölln ist aufgrund des pandemiebedingten Infektionsgeschehens bis auf weiteres für den regulären Publikumsverkehr geschlossen. Nutzen Sie für die Klärung Ihrer Anliegen bitte vorrangig Telefon, E-Mail, Fax oder Post.
Kontaktieren Sie uns bei dringenden Anliegen vorrangig per E-Mail: soziales@bezirksamt-neukoelln.de
Bitte teilen Sie uns bei Kontaktaufnahme Ihre Telefonnummer mit und schildern Sie uns ausführlich, warum es sich um eine Notsituation handelt.
Für Notfälle ist dienstags und donnerstags von 09.00 – 12.00 Uhr eine Notfallsprechstunde eingerichtet und richtet sich an
- Menschen, die akut mittellos sind
- Menschen, die akut obdachlos sind
Bitte bleiben Sie gesund!
Achtung:
Alle nachstehenden Informationen (soweit sie die Dienstleistung nicht selbst beschreiben) haben bis auf weiteres keine Gültigkeit!
Öffnungszeiten
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Sonstige Hinweise zum Standort
Zu den angegebenen Sprechzeiten begeben Sie sich bitte zuerst zur Infotheke. Ausgenommen hiervon sind Vorsprachen bei Bestattungen gem. § 74 SGB XII. Bitte melden Sie sich hierzu direkt in Raum 321/322.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung umfasst:
- Regelbedarf
- Kosten für Unterkunft und Heizung
- Mehrbedarfe, beispielsweise:
• für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche,
• für Alleinerziehende mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern,
• für kostenaufwendige Ernährung,
• für eine dezentrale Warmwasserversorgung.
- Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung und für Vorsorge
- Einmalige Bedarfe, beispielsweise
• Erstausstattung für Bekleidung
• Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt
• Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen,
• Reparaturen und Miete von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen.
Voraussetzungen
-
Rentenalter oder dauerhafte Erwerbsminderung
Es wird eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt:
- Erreichen des Rentenalters (Das Rentenalter beginnt zwischen 65 und 67 Jahren, je nach Geburtsjahrgang) oder
- unbefristete volle Erwerbsminderung (Feststellung durch Rententräger) und Volljährigkeit (mindestens 18 Jahre alt)
-
Niedriges Einkommen, niedriges Vermögen
Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.
-
Wohnsitz in Berlin
- einwohneramtliche Meldung oder
- bei Wohnungslosigkeit gewöhnlicher Aufenthalt in Berlin
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
(unter "Formulare")
-
Gültige Personaldokumente
gegebenenfalls Meldebestätigung
- Nachweise der dauerhaften vollen Erwerbsminderung
- Einkommensnachweise
-
Vermögensnachweise
beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz
- Kontoauszüge
-
Mietvertrag
gegebenenfalls Mietänderungsschreiben
- Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung
- Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Formulare
- Merkblatt zum Antrag auf Grundsicherung
- Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
- Zusatzblatt der Haushaltsangehörigen zum Antrag auf Leistungen der Grundsicherung
- Anlage 1 über Unterhalt
- Anlage 2 für Ausländerinnen und Ausländer/Asylbewerberinnen und Asylbewerber
- Anlage 3 über Grundvermögen
- Anlage 4 zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
- Anlage 6 über Mietschulden
- Folgeantrag/Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen während des Bezuges von Leistungen der Grundsicherung
- Zusatzblatt zur Erklärung für Angehörige
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann im Amt für Soziales Ihres Wohnbezirkes in Anspruch genommen werden.
Kontakt
Bezirksamt Neukölln
Amt für Soziales
Nahverkehr
- U-Bahn
-
-
0.4km
U Karl-Marx-Str.
- U7
-
0.5km
U Rathaus Neukölln
- U7
-
1km
U Boddinstr.
- U8
-
0.4km
U Karl-Marx-Str.
- Bus
-
-
0.2km
Berlin, Erkstr.
- M41
- 166
- M43
-
0.2km
Geygerstr.
- M41
-
0.3km
Alfred-Scholz-Platz
- 166
- M43
- N7
-
0.2km
Berlin, Erkstr.