Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) - Verlängerung beantragen am Standort Bürgeramt Pankow
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Pankow
- Bürgeramt Pankow
- Breite Str. 24A - 26 , 13187 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90295-2576
- E-Mail: buergeramt@ba-pankow.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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08:00 - 16.00 Uhr (nur mit Termin)
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Dienstag
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09.30 - 18.00 Uhr (nur mit Termin)
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Mittwoch
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08:00 - 14.00 Uhr (nur mit Termin)
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Donnerstag
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09.30 - 18.00 Uhr (nur mit Termin)
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Freitag
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08.00 - 13.00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis für Terminkunden
Der Aufruf der Bürger mit Termin erfolgt unter Angabe der Vorgangsnummer im Wartebereich.
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S+U Pankow
- S1
- S2
- S8
- S85
- S26
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S Wollankstr.
- S1
- S25
- S85
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S+U Pankow
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U-Bahn
-
S+U Pankow
- U2
-
S+U Pankow
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Bus
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Berlin, Rathaus Pankow
- 250
- 255
- M1
- 155
-
Wilhelm-Kuhr-Str.
- 255
-
Berlin, Bürgerpark Pankow
- 250
- M1
- 155
-
Berlin, Rathaus Pankow
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Tram
Sonstige Hinweise zum Standort
An diesem Standort haben Sie die Möglichkeit, Ihr Passfoto gegen eine Gebühr von einem Mitarbeitenden mit einem mobilen Fotoaufnahmegerät vor Ort erstellen zu lassen.Die Bürgerämter stellen alle verfügbaren Termine sowohl über die Servicenummer 115 als auch für die Online-Terminvereinbarung zur Buchung bereit.
Was ist ein Notfallbesuch im Bürgeramt?
In dringenden Fällen können Sie auch ohne Termin im Bürgeramt Ihres Wohnortes vorsprechen. Vor Ort wird gemeinsam geprüft, ob Ihr Anliegen als Notfall behandelt und wie Ihnen schnell weitergeholfen werden kann.
Ein Notfallbesuch ist möglich, wenn:
- Sie kurzfristig verreisen müssen
Wichtig:
☑ Es gibt berlinweit keinen freien Termin vor Ihrer Reise.
☑ Sie besitzen kein anderes gültiges Ausweisdokument.
☑ Ihre Reise lässt sich durch Unterlagen nachweisen (z. B. Ticket, Buchung).
- Ihr Ausweis bzw. Pass verloren gegangen oder gestohlen worden ist
Bitte beachten Sie:
Ob Ihr Anliegen als Notfall anerkannt wird, entscheidet das Bürgeramt vor Ort nach Prüfung Ihres Falls.
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) - Verlängerung beantragen
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
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Bitte beantragen Sie die Verlängerung rechtzeitig (ca. 12 Wochen) vor Ablauf der Geltungsdauer.
Bitte beachten Sie, dass alle Unterlagen (auch die Bescheinigungen über die ärztliche Untersuchung und ein ausreichendes Sehvermögen) bereits bei Antragstellung vorgelegt bzw. schnellstmöglich nachgereicht werden sollten.
Erst wenn alle erforderlichen Nachweise vorliegen und in Ordnung sind, wird die Aufforderung zur Abholung des P-Scheins übersandt. - Persönliche Vorsprache ist erforderlich
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Hauptwohnsitz in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Pass
- Vorlage des P-Scheins
- Vorlage des Führerscheins
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Führungszeugnis
Das Führungszeugnis (Belegart "O", zur Vorlage bei einer Behörde) wird bei der Antragstellung gleich mit beantragt (gebührenpflichtig). Das Führungszeugnis kann nur in einem Bürgeramt mit beantragt werden, in der Fahrerlaubnisbehörde ist das nicht möglich. -
Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung
Nicht älter als 1 Jahr -
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens
Nicht älter als 2 Jahre -
Funktions- und Leistungstest
Nur bei der Verlängerung ab Vollendung des 60. Lebensjahres erforderlich, bzw. wenn das 60. Lebensjahr überschritten wird.
Formulare
Gebühren
- 38,00 Euro: Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- 13,00 Euro: Führungszeugnis
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sollte bei einem Berliner Bürgeramt beantragt werden, da die gleichzeitige Beantragung des erforderlichen Führungszeugnisses nur dort möglich ist.
Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.
Die Abholung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) ist nur in der Fahrerlaubnisbehörde möglich.