Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) - Verlängerung beantragen am Standort Bürgerbüro Kladow

 große Karte

Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      geschlossen
  • Dienstag

      geschlossen
  • Mittwoch

      09:00 Uhr - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
      13:30 Uhr - 17:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      geschlossen
  • Freitag

      geschlossen

Hinweis für Terminkunden

Die Bearbeitung Ihrer Anliegen erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung:
Wir bitten Die Terminkunden mit Ihrer Vorgangsnummer direkt im Wartebereich Platz zu nehmen. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

  • Das Bürgerbüro Kladow befindet sich in einem Nebengebäude des Nakla (Kinder -, Jugend- und Familienzentrum Kladow).
Abholung von Dokumenten
  • Die Ausgabe fertig gestellter Dokumente erfolgt mittels Vergabe einer Aufrufnummer am Informationstresen im Bürgeramt Rathaus Spandau. Mitzubringen sind noch im Besitz befindlichen Dokumente.

  • An diesem Standort haben Sie die Möglichkeit, Ihr Passfoto gegen eine Gebühr von einem Mitarbeitenden mit einem mobilen Fotoaufnahmegerät vor Ort fotografieren zu lassen.
Hinweis für die Aufnahme von Passfotos bei Säuglingen und Kleinkindern:
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Mitarbeitenden des Bürgeramtes keine ausgebildeten Fotografen und Fotografinnen sind.
Sofern es nicht innerhalb einer angemessenen Zeit möglich ist, Ihr Kleinkind zu fotografieren, muss aus Zeit- und Termingründen an zertifizierte Fotostudios verwiesen werden.


  • An diesem Standort kann zusätzlich mit Kreditkarte, Google Pay und Apple Pay bezahlt werden.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) - Verlängerung beantragen

Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen (P-Schein).

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Bitte beantragen Sie die Verlängerung rechtzeitig (ca. 12 Wochen) vor Ablauf der Geltungsdauer.
    Bitte beachten Sie, dass alle Unterlagen (auch die Bescheinigungen über die ärztliche Untersuchung und ein ausreichendes Sehvermögen) bereits bei Antragstellung vorgelegt bzw. schnellstmöglich nachgereicht werden sollten.
    Erst wenn alle erforderlichen Nachweise vorliegen und in Ordnung sind, wird die Aufforderung zur Abholung des P-Scheins übersandt.
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich
  • Hauptwohnsitz in Berlin
    Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis bzw. Pass
  • Vorlage des P-Scheins
  • Vorlage des Führerscheins
  • Führungszeugnis
    Das Führungszeugnis (Belegart "O", zur Vorlage bei einer Behörde) wird bei der Antragstellung gleich mit beantragt (gebührenpflichtig). Das Führungszeugnis kann nur in einem Bürgeramt mit beantragt werden, in der Fahrerlaubnisbehörde ist das nicht möglich.
  • Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung
    Nicht älter als 1 Jahr
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens
    Nicht älter als 2 Jahre
  • Funktions- und Leistungstest
    Nur bei der Verlängerung ab Vollendung des 60. Lebensjahres erforderlich, bzw. wenn das 60. Lebensjahr überschritten wird.

Gebühren

  • 38,00 Euro: Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • 13,00 Euro: Führungszeugnis

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sollte bei einem Berliner Bürgeramt beantragt werden, da die gleichzeitige Beantragung des erforderlichen Führungszeugnisses nur dort möglich ist.

Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.

Die Abholung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) ist nur in der Fahrerlaubnisbehörde möglich.