Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) - Verlängerung am Standort Bürgerbüro Wasserstadt

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Aus aktuellem Anlass erfolgt die Bearbeitung Ihrer Anliegen derzeit ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
Bitte begrenzen Sie, bei der Wahrnehmung ihres Termins, die Mitnahme von Begleitpersonen auf die notwendigste Anzahl und beachten das Tragen des Mund-Nasenschutzes im Bürgeramt.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Sie max. 10 Minuten vor Ihrem Termin erst ins Bürgerbüro Wasserstadt einlassen können, um die Abstandsregelungen im Wartebereich sicherzustellen.
Öffnungszeiten
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten die Terminkunden mit Ihrer Vorgangsnummer direkt im Wartebereich Platz zu nehmen. Eine vorherige Anmeldung an der Information oder an anderer Stelle ist nicht erforderlich.
Die vereinbarten Terminzeiten sind Richtwerte und geben keine Garantie für einen absolut pünktlichen Aufruf. Mitunter dauern Termine länger an als eingeplant. Um Verständnis wird gebeten.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Wir bitten Sie, ihre Anliegen vorrangig schriftlich per Post zu erledigen.
Dies ist bei folgenden Dienstleistungen problemlos möglich:
1. Meldebescheinigung beantragen (keine Anmeldung einer Wohnung!)
2. Abmeldung einer Wohnung (Abmeldung einer Nebenwohnung/Wegzug ins Ausland)
3. Gewerbezentralregister - Auskunft beantragen
4. Melderegisterauskunft einholen
5. Steueridentifikationsnummer - Vergabe (formlose Anforderung)
6. Anzeige des Verlustes von Dokumenten
7. Befreiung von der Ausweispflicht
8. Führungszeugnis beantragen
9. Anwohner -/Bewohnerparkausweis - Antragstellung/Umschreibung/Verlängerung/Verlust
Für die Anträge sind folgende Unterlagen beizufügen:
- ausgefüllte und unterschriebene Anträge
- Kopie des Ausweises oder Reisepasses
Die Antragsformulare sind zu finden unter Service-Portal.
Selbstbedienungsterminal für Pass- und Ausweisdokumente (SST)
- Das Bürgerbüro Wasserstadt bietet den Service des SST an. Vor Ort können biometrische Fotos für die Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen und dem elektronischen Aufenthaltstitel sowie Fingerabdrücke und die Unterschrift geleistet werden. Die Nutzungsgebühr für die Erstellung eines digitalen Fotos beträgt 4,17 Euro.
- Das Foto kann nicht zur weiteren Verwendung ausgehändigt oder digital übermittelt werden.
- Das SST kann u.U. einen Fotografen nicht ersetzen (bspw. bei körperlichen Einschränkungen, notwendigen Belichtungen, bei Reflexionen).
- Die Mindestgröße beträgt 135 cm.
Sonderregelung zum Berlinpass (gültig bis zum 28.02.2021):
Berlinpässe werden bis zum 28.02.2021 nicht ausgestellt oder verlängert.
Das Berlin- Ticket S kann mit einem abgelaufenem Berlinpass oder/und aktuellem Leistungsbescheid oder unter Benennung der Bedarfsgemeinschaftsnummer, des Aktenzeichens oder der Wohngeldnummer erworben werden.
Sonderregelung zum Berlinpass (gültig ab dem 01.03.2021):
Ab dem 01.03.2021 können Anspruchsberechtigte Personen, die ab März 2021 erstmalig oder erneut Leistungen bewilligt erhalten, beim örtlich zuständigen Bürgeramt einen Berlinpass schriftlich per Post beantragen.
Erforderliche Unterlagen:
⦁ Kopie Leistungsbescheid (Bewilligungszeitraum ab 01.03.2021 oder später)
⦁ Kopie Ausweis oder Pass
⦁ Passfoto
Bitte senden sie die vollständigen Unterlagen mit dem Stichwort “Berlinpass” an das Bürgeramt in Ihrem Wohnbezirk oder geben Sie diese vor Ort ab. Der Berlinpass wird Ihnen zugesandt.
Bei Unvollständigkeit der Unterlagen wird der Antrag unbearbeitet zurückgesandt.
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) - Verlängerung
+++ Hinweis aufgrund der Corona-Pandemie +++
Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten hat eine Info-Seite für alle Bürgerinnen und Bürgern online gestellt unter Fahrerlaubnisse und gewerblicher Kraftverkehr.
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Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen (P-Schein).
Voraussetzungen
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Bitte beantragen Sie die Verlängerung rechtzeitig (ca. 12 Wochen) vor Ablauf der Geltungsdauer.
Bitte beachten Sie, dass alle Unterlagen (auch die Bescheinigungen über die ärztliche Untersuchung und ein ausreichendes Sehvermögen) bereits bei Antragstellung vorgelegt bzw. schnellstmöglich nachgereicht werden sollten.
Erst wenn alle erforderlichen Nachweise vorliegen und in Ordnung sind, wird die Aufforderung zur Abholung des P-Scheins übersandt. - Persönliche Vorsprache ist erforderlich
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Hauptwohnsitz in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
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Erteilung nach Fristablauf
Wird die Verlängerung erst nach Ablauf der Geltungsdauer beantragt (Erteilung nach Fristablauf), ist die erneute Ablegung der Ortskundeprüfung erforderlich.
Ist die Geltungsdauer noch keine 5 Jahre abgelaufen, kann die Befreiung von der erneuten Ortskundeprüfung durch eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden (Gebühr 50,- €; Bezahlung bei Abholung des neuen P-Scheins).
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Pass
- Vorlage des P-Scheins
- Vorlage des Führerscheins
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Führungszeugnis
Das Führungszeugnis (Belegart "O", zur Vorlage bei einer Behörde) wird bei der Antragstellung gleich mit beantragt (gebührenpflichtig). Das Führungszeugnis kann nur in einem Bürgeramt mit beantragt werden, in der Fahrerlaubnisbehörde ist das nicht möglich.
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Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung
Nicht älter als 1 Jahr;
Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unten als Link -
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens
Nicht älter als 2 Jahre;
Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unten als Link -
Funktions- und Leistungstest
Nur bei der Verlängerung ab Vollendung des 60. Lebensjahres erforderlich, bzw. wenn das 60. Lebensjahr überschritten wird.
Gebühren
Führungszeugnis: 13,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sollte bei einem Berliner Bürgeramt beantragt werden, da die gleichzeitige Beantragung des erforderlichen Führungszeugnisses nur dort möglich ist.
Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.
Die Abholung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) ist nur in der Fahrerlaubnisbehörde möglich.
Kontakt
Bezirksamt Spandau
Bürgerbüro Wasserstadt
Nahverkehr
- Bus
-
-
0km
Berlin, Hugo-Cassirer-Str.
- M36
-
0.1km
Berlin, Ashdodstr.
- 139
- N39
-
0.4km
Berlin, Spandauer-See-Brücke
- M36
-
0.4km
Berlin, Goltzstr./Rauchstr.
- 139
- M36
- N39
-
0.6km
Berlin, Haveleck
- 139
- N39
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0km
Berlin, Hugo-Cassirer-Str.