Grundstück - Liegenschaftskarte/Flurkarte beantragen am Standort Stadtentwicklungsamt - Vermessung

Aktuelle Hinweise zu dieser Dienstleistung

Bei der Bearbeitung der Anträge kann es derzeit zu Verzögerungen kommen.

[Stand: 05.10.2026]

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Aktuelle Information zum IT-Ausfall in der Berliner Verwaltung

Stand: 07. Oktober 2026
Aufgrund eines Hackerangriffs auf die IT-Systeme des Landes Berlin sind zentrale Fachverfahren derzeit nur eingeschränkt verfügbar. Dies betrifft auch die zuständigen Senatsverwaltungen, die diese Verfahren betreiben und warten. Dadurch können aktuell einige Dienstleistungen der Berliner Verwaltung nur eingeschränkt angeboten werden.
Eingeschränkte Möglichkeiten im Liegenschaftskataster
• Fortführungen der Katasterdaten (z. B. Zerlegung von Flurstücken, Grenzherstellungen, Verschmelzungen) sind möglich, allerdings können aktuell keine Veränderungen an das Grundbuch übermittelt werden.
• Übernahme von Gebäudevermessungsschriften kann nur eingeschränkt erfolgen.

Nächste Schritte
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung arbeitet mit Hochdruck daran, die IT-Systeme wiederherzustellen und die Fachverfahren so schnell wie möglich wieder verfügbar zu machen. Sobald sich der Sachstand ändert, werden wir Sie umgehend informieren.
Wir bitten um Ihr Verständnis für die vorübergehenden Einschränkungen und danken für Ihre Geduld.

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang über die Rampe an der rechten Gebäudeseite

Öffnungszeiten

  • Montag

      nach telefonischer Vereinbarung
  • Dienstag

      09:00-12:00 Uhr
      nur nach telefonischer Vereinbarung
  • Mittwoch

      nach telefonischer Vereinbarung
  • Donnerstag

      15:00-18:00 Uhr
      nur nach telefonischer Vereinbarung
  • Freitag

      nach telefonischer Vereinbarung

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Grundstück - Liegenschaftskarte/Flurkarte beantragen

Das Liegenschaftskataster weist landesweit flächendeckend alle Flurstücke und Gebäude auf der Grundlage von Liegenschaftsvermessungen nach. Das Liegenschaftskataster enthält beschreibende Angaben (Liegenschaftsbuch), zu denen unter anderem die Gemarkung, die Flur- und Flurstücksnummer, die Flächengröße, die Lagebezeichnung und die tatsächliche Nutzung gehören. Zusätzlich werden Angaben zum Eigentum in Übereinstimmung mit dem Grundbuch geführt. In der Liegenschaftskarte/Flurkarte werden die Flurstücke und Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich nachgewiesen.

Sie können einen Auszug oder eine schriftliche Auskunft beantragen. Ein Auszug stellt dabei eine amtlich beglaubigte Kopie aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte in Papierform dar. Eine Auskunft bezieht sich meist auf einen konkret angefragten Sachverhalt.

Wenn Sie einen Bauantrag stellen, eine Immobilie beleihen oder kaufen möchten, brauchen Sie in der Regel einen aktuellen Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte.

Auf Antrag können in der Liegenschaftskarte/Flurkarte die Grenzlängen des beantragten Flurstückes in Dezimeter kostenpflichtig eingetragen werden.

Ein nicht amtlicher Ausdruck kann kostenlos über das Geoportal Berlin erzeugt werden.

Verfahrensablauf
  1. Stellen Sie beim zuständigen Vermessungsamt einen Antrag für einen Auszug oder für eine schriftliche Auskunft aus der Liegenschaftskarte (auch Flurkarte genannt). Zuständig ist das Vermessungsamt, in dem das Flurstück oder die Flurstücke liegen. Das können Sie online erledigen.
  2. Das zuständige Vermessungsamt prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
  3. Bei Unklarheiten tritt die zuständige Stelle mit der antragstellenden Person in Kontakt.
  4. Auf Wunsch wird ein Kostenvoranschlag erstellt. Die Bearbeitung des Antrages ruht in diesem Fall bis dem Kostenvoranschlag zugestimmt wurde.
  5. Der gewünschte Auszug oder die gewünschte schriftliche Auskunft aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte und der Gebührenbescheid wird Ihnen zugesandt.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Auskunft/Auszug ohne Grenzlängen: Keine Vorraussetzungen erforderlich
  • Auskunft/Auszug mit Grenzlängen: Sie sind Eigentümerinnen und Eigentümer des beantragten Flurstückes
    Nur Eigentümerinnen und Eigentümer des beantragten Flurstückes können die Informationen zu den Grenzlängen erhalten

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Auszug/Auskunft aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte
    Bitte stellen Sie den Antrag online. Alternativ können Sie einen schriftlichen Antrag stellen.

Gebühren

Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte

  • 16,00 Euro je Blatt
  • 2,00 Euro zusätzlich je Beglaubigung ab dem Format DIN A3
  • Für gleichzeitig beantragte Mehrausfertigungen beträgt die Gebühr jeweils 50% der Ausgangsgebühr.
Liegenschaftskarte/Flurkarte mit eingetragenen Grenzlängen
  • 16,00 Euro je Blatt
  • 32,00 Euro zusätzlich je angefangene halbe Stunde Zeitaufwand für die Eintragung der Grenzlängen

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Sie erhalten in der Regel die beantragte Dienstleistung innerhalb von zwei Wochen.

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Berliner Vermessungsamt, in dem das Antragsobjekt liegt.