Liegenschaftskataster - Auskunft/Auszug beantragen am Standort Vermessung und Geoinformation Neukölln

Kontakt
- Bezirksamt Neukölln
- Vermessung und Geoinformation Neukölln
- Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
- Tel.: (030) 90239-4034
- Fax: (030) 90239-2604
- E-Mail: fachbereich.vermessung@bezirksamt-neukoelln.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
10:00 - 13:00 Uhr
-
Donnerstag
-
10:00 - 13:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Sowie nach telefonischer Vereinbarung
Nahverkehr
- Bus
-
- U Rathaus Neukölln 104, 167 Erkstraße M41 mit Fußweg
- U-Bahn
-
- U Rathaus Neukölln U7
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Dienstleistungsbeschreibung
Liegenschaftskataster - Auskunft/Auszug beantragen
Das Liegenschaftskataster weist landesweit flächendeckend alle Flurstücke und Gebäude auf der Grundlage von Liegenschaftsvermessungen nach. Es besteht zum einen aus der Flurkarte, in der alle Flurstücke und Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich nachgewiesen werden. Zum anderen enthält das Liegenschaftskataster beschreibende Angaben (Liegenschaftsbuch), zu denen zum Beispiel die Gemarkung, die Flur- und Flurstücksnummer, die Flächengröße, die Lagebezeichnung und die tatsächliche Nutzung gehören. Zudem werden auch die Daten der Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten nachrichtlich in Übereinstimmung mit dem Grundbuch geführt.
Wenn Sie beispielsweise einen Bauantrag stellen, ein Grundstück bei einer Bank beleihen oder eine Liegenschaft kaufen möchten, brauchen Sie in der Regel einen aktuellen Auszug aus dem Liegenschaftskataster in Form eines Auszuges aus der Flurkarte oder aus dem Liegenschaftsbuch.
Das Liegenschaftskataster wird im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) geführt.
Wenn Sie beispielsweise einen Bauantrag stellen, ein Grundstück bei einer Bank beleihen oder eine Liegenschaft kaufen möchten, brauchen Sie in der Regel einen aktuellen Auszug aus dem Liegenschaftskataster in Form eines Auszuges aus der Flurkarte oder aus dem Liegenschaftsbuch.
Das Liegenschaftskataster wird im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) geführt.
Online Verfahren
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Auskunft/Auszug ohne Eigentumsangaben
- Jede Person kann schriftliche oder mündliche Auskünfte sowie Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erhalten, sofern keine Eigentumsangaben enthalten sind.
- Mündliche Auskünfte zu Flurstücksbeschreibungen sind möglich (maximal drei), soweit dienstliche Belange nicht entgegenstehen.
-
Berechtigtes Interesse für Auskunft/Auszug mit Eigentumsangaben
Wenn Sie Auskünfte oder Auszüge aus dem Liegenschaftskataster mit Eigentumsangaben beantragen möchten, müssen Sie Ihr berechtigtes Interesse glaubhaft machen. Personenbezogene Daten unterliegen dem Datenschutz.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Auszug/Auskunft aus dem Liegenschaftskataster
Online möglich oder Sie stellen den Antrag schriftlich per Post, Fax oder E-Mail.
Sie können beantragen:
- Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch (mit oder ohne Eigentumsangaben)
- Auszüge aus der Flurkarte
- Abgabe von digitalen Daten der Liegenschaftskarte (ALKIS®)
-
Nachweis des berechtigten Interesses
- Bei Abfragen zu Eigentumsangaben ist in jedem Einzelfall das berechtigte Interesse glaubhaft zu machen (siehe Merkblatt unter "Weiterführende Informationen").
- Eigentumsangaben können nicht abgegeben werden, wenn eine Nutzung zu Werbezwecken ohne Einwilligung der Eigentümerinnen und Eigentümer erfolgen soll.
Gebühren
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch
- 16,00 Euro: je Auszug bis zu 5 Seiten
- 1,90 Euro: für jede weitere Seite
- Für gleichzeitig beantragte Mehrausfertigungen beträgt die Gebühr jeweils 50% der Ausgangsgebühr.
- 16,00 Euro: je Blatt
- 2,00 Euro (zusätzlich): je Beglaubigung ab dem Format DIN A3
- Für gleichzeitig beantragte Mehrausfertigungen beträgt die Gebühr jeweils 50% der Ausgangsgebühr.
Formate NAS, DXF, SHAPE oder GEOTIFF
- 32,00 Euro: je angefangene halbe Stunde für die Fertigung der Abgabedateien
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über das Vermessungswesen in Berlin (VermGBln) § 6a
- Gesetz über das Vermessungswesen in Berlin (VermGBln) § 7
- Gesetz über das Vermessungswesen in Berlin (VermGBln) § 17
- Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG)
- Bauverfahrensverordnung (BauVerfV)
- Vermessungsgebührenordnung (VermGebO)
- Verwaltungsgebührenordnung (VGebO)
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Sie erhalten in der Regel die beantragte Dienstleistung innerhalb von zwei Wochen.