Grundstück - Liegenschaftskarte/Flurkarte beantragen am Standort Stadtentwicklungsamt - Vermessung und Geoinformation

Aktuelle Hinweise zu dieser Dienstleistung

Bei der Bearbeitung der Anträge kann es derzeit zu Verzögerungen kommen.

[Stand: 05.10.2026]

 велика карта

Контакт

  • Bezirksamt Spandau
  • Stadtentwicklungsamt - Vermessung und Geoinformation
  • Carl-Schurz-Straße 2/6 ,  13597 Berlin
  • Ansprechpartner

  • Mirja Bergmann
  • Тел.: (030) 90279-2285
  • Факс: (030) 90279-2926
  • Der Zugang zur Einrichtung ist nicht barrierefrei
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Пояснення символів

Rollstuhlgerechter Aufzug nur bis zum 3.OG

години роботи

  • понеділок

      09:00-15.00 Uhr
      (Mit Termin nach vorheriger telefonischer Vereinbarung)
  • Вівторок

      09:00-13.00 Uhr
  • середа

      09:00-15.00 Uhr
      (Mit Termin nach vorheriger telefonischer Vereinbarung)
  • Четвер

      09:00-15.00 Uhr
      (Mit Termin nach vorheriger telefonischer Vereinbarung)
  • п'ятниця

      09:00-14.00 Uhr
      (Mit Termin nach vorheriger telefonischer Vereinbarung)

Verkehrsanbindungen

варіанти оплати

  • Barzahlung
  • Girocard

Dienstleistungsbeschreibung

Grundstück - Liegenschaftskarte/Flurkarte beantragen

Das Liegenschaftskataster weist landesweit flächendeckend alle Flurstücke und Gebäude auf der Grundlage von Liegenschaftsvermessungen nach. Das Liegenschaftskataster enthält beschreibende Angaben (Liegenschaftsbuch), zu denen unter anderem die Gemarkung, die Flur- und Flurstücksnummer, die Flächengröße, die Lagebezeichnung und die tatsächliche Nutzung gehören. Zusätzlich werden Angaben zum Eigentum in Übereinstimmung mit dem Grundbuch geführt. In der Liegenschaftskarte/Flurkarte werden die Flurstücke und Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich nachgewiesen.

Sie können einen Auszug oder eine schriftliche Auskunft beantragen. Ein Auszug stellt dabei eine amtlich beglaubigte Kopie aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte in Papierform dar. Eine Auskunft bezieht sich meist auf einen konkret angefragten Sachverhalt.

Wenn Sie einen Bauantrag stellen, eine Immobilie beleihen oder kaufen möchten, brauchen Sie in der Regel einen aktuellen Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte.

Auf Antrag können in der Liegenschaftskarte/Flurkarte die Grenzlängen des beantragten Flurstückes in Dezimeter kostenpflichtig eingetragen werden.

Ein nicht amtlicher Ausdruck kann kostenlos über das Geoportal Berlin erzeugt werden.

Verfahrensablauf
  1. Stellen Sie beim zuständigen Vermessungsamt einen Antrag für einen Auszug oder für eine schriftliche Auskunft aus der Liegenschaftskarte (auch Flurkarte genannt). Zuständig ist das Vermessungsamt, in dem das Flurstück oder die Flurstücke liegen. Das können Sie online erledigen.
  2. Das zuständige Vermessungsamt prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
  3. Bei Unklarheiten tritt die zuständige Stelle mit der antragstellenden Person in Kontakt.
  4. Auf Wunsch wird ein Kostenvoranschlag erstellt. Die Bearbeitung des Antrages ruht in diesem Fall bis dem Kostenvoranschlag zugestimmt wurde.
  5. Der gewünschte Auszug oder die gewünschte schriftliche Auskunft aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte und der Gebührenbescheid wird Ihnen zugesandt.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Режим онлайн

Передумови

  • Auskunft/Auszug ohne Grenzlängen: Keine Vorraussetzungen erforderlich
  • Auskunft/Auszug mit Grenzlängen: Sie sind Eigentümerinnen und Eigentümer des beantragten Flurstückes
    Nur Eigentümerinnen und Eigentümer des beantragten Flurstückes können die Informationen zu den Grenzlängen erhalten

Необхідні документи

  • Antrag auf Auszug/Auskunft aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte
    Bitte stellen Sie den Antrag online. Alternativ können Sie einen schriftlichen Antrag stellen.

збори

Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte

  • 16,00 Euro je Blatt
  • 2,00 Euro zusätzlich je Beglaubigung ab dem Format DIN A3
  • Für gleichzeitig beantragte Mehrausfertigungen beträgt die Gebühr jeweils 50% der Ausgangsgebühr.
Liegenschaftskarte/Flurkarte mit eingetragenen Grenzlängen
  • 16,00 Euro je Blatt
  • 32,00 Euro zusätzlich je angefangene halbe Stunde Zeitaufwand für die Eintragung der Grenzlängen

Приблизний термін опрацювання

Sie erhalten in der Regel die beantragte Dienstleistung innerhalb von zwei Wochen.

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Berliner Vermessungsamt, in dem das Antragsobjekt liegt.