Grundstück - Unschädlichkeitszeugnis bei Grundstückseigentum beantragen am Standort Stadtentwicklungsamt - Vermessung
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Kontakt
- Bezirksamt Reinickendorf
- Stadtentwicklungsamt - Vermessung
- Eichborndamm 215 , 13437 Berlin
- Tel.: (030) 90294-3124
- Fax: (030) 90294-3424
- E-Mail: vermessung@reinickendorf.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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-
09:00-12:00 Uhr
-
Donnerstag
-
15:00-18:00 Uhr
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S+U Wittenau
- S1
- S85
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S+U Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik
- S25
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S Eichborndamm
- S25
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S+U Wittenau
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U-Bahn
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Bus
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U Rathaus Reinickendorf
- 221
- 322
- N8
- X33
- 220
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Pannwitzstraße
- 221
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Wittenau Kirche
- 124
- N24
- 221
- 322
- N8
-
U Rathaus Reinickendorf
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Grundstück - Unschädlichkeitszeugnis bei Grundstückseigentum beantragen
Das Unschädlichkeitszeugnis ersetzt die Pfandhaftentlassungserklärung der Hypotheken- und Realgläubiger bei der Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück. Im Unschädlichkeitszeugnis wird bescheinigt, dass
Ein Unschädlichkeitszeugnis kann nur erteilt werden, wenn von einer Hypothek, Grund- oder Rentenschuld oder Reallast eine Teilfläche freigestellt werden soll, welche im allgemeinen 15 Prozent der Fläche und 10 Prozent des Werts des belasteten Grundbesitzes nicht übersteigen sollte.
- der Abverkauf,
- der Austausch
- oder die unentgeltliche Abtretung einer Teilfläche aus einheitlich belastetem Grundbesitz
Ein Unschädlichkeitszeugnis kann nur erteilt werden, wenn von einer Hypothek, Grund- oder Rentenschuld oder Reallast eine Teilfläche freigestellt werden soll, welche im allgemeinen 15 Prozent der Fläche und 10 Prozent des Werts des belasteten Grundbesitzes nicht übersteigen sollte.
Voraussetzungen
- Es bestehen keine Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
- Notarielle Verträge über Verkauf, Austausch oder Abtretung
- Aktueller beglaubigter Grundbuchauszug
- Zustellfähige Adressen aller Eigentümer und Gläubiger
- Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte mit Darstellung der betroffenen Teilfläche
-
Gutachterliche Äußerung über den Wert des Trennstücks
(nur soweit vorliegend)
Gebühren
- 361,00 Euro
- 9,00 Euro je gleichzeitig beantragte Mehrausfertigung
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Bei Vorlage aller erforderlicher Unterlagen circa 2 Monate.
Bei der Erteilung eines Unschädlichkeitszeugnisses handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Deshalb müssen nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) die Beteiligten (Eigentümer und die Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen Rechts) gehört werden. Die Anhörung erfolgt schriftlich unter Fristsetzung von 4 Wochen.