Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz am Standort Gesundheitsamt - Kinder- und Jugendgesundheitsdienst

Kontakt
- Bezirksamt Lichtenberg
- Gesundheitsamt - Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
- Alfred-Kowalke-Str. 24, 10315 Berlin
-
Postanschrift10360 Berlin
- Tel.: (030) 90296-4941
- Fax: (030) 90296-4949
- E-Mail: info.KJGD@lichtenberg.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
13:00-17:00 Uhr
-
Donnerstag
-
13:00-17:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Ärztliche Sprechstunden
nur nach vorheriger Terminabsprache
Telefon: (030) 90296-4921 für die PLZ: 13051, 13053, 13055, 13057, 13059
Telefon: (030) 90296-4941 für die PLZ: 10315, 10317, 10318, 10365, 10367, 10369
Sprechstunde für Risikokinder und Kinder mit Entwicklungsauffälligkeiten
nur nach vorheriger Terminabsprache
Telefon: (030) 90296-4926
Sprechstunde für unversicherte Kinder ohne Zugang zum Gesundheitssystem
(Vorsorge, Impfungen, Kinderschutz für Säuglinge bis Schulalter)
nur nach vorheriger Terminabsprache
Telefon: (030) 90296-4950
nur nach vorheriger Terminabsprache
Telefon: (030) 90296-4921 für die PLZ: 13051, 13053, 13055, 13057, 13059
Telefon: (030) 90296-4941 für die PLZ: 10315, 10317, 10318, 10365, 10367, 10369
Sprechstunde für Risikokinder und Kinder mit Entwicklungsauffälligkeiten
nur nach vorheriger Terminabsprache
Telefon: (030) 90296-4926
Sprechstunde für unversicherte Kinder ohne Zugang zum Gesundheitssystem
(Vorsorge, Impfungen, Kinderschutz für Säuglinge bis Schulalter)
nur nach vorheriger Terminabsprache
Telefon: (030) 90296-4950
Nahverkehr
- Bus
-
- 108, 194
- S-Bahn
-
- S 5, 7, 75 bis S-Bhf. Friedrichsfelde Ost
- Tram
-
- 17, 27, 37 b. Am Tierpark/A.-Kowalke-Str.
- U-Bahn
-
- U 5 bis U-Bhf. Friedrichsfelde
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Dienstleistungsbeschreibung
Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
Die Erstuntersuchung ist eine gesetzlich vorgeschriebene ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz und dient dem Schutz des Jugendlichen. Bei dieser Erstuntersuchung stellt der Arzt/Ärztin neben dem allgemeinen Gesundheitszustand fest, ob durch die beabsichtigte Beschäftigung eine Gesundheitsgefährdung auftreten oder die Entwicklung des Jugendlichen negativ beeinflusst werden könnte. Bei Bedarf ist eine außerordentliche Nachuntersuchung erforderlich. Das Ziel der Untersuchung ist es, mögliche Spät- und Dauerschäden zu vermeiden.
Voraussetzungen
- Alter zwischen 15 und 17 Jahre
-
Untersuchungsberechtigungsschein
Nur notwendig, falls Sie von der freien Arztwahl Gebrauch machen wollen.
Den Untersuchungsberechtigungsschein erhalten Sie beim Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, in dessen Bereich die zuletzt besuchte allgemeinbildende Schule des Jugendlichen liegt. Dafür müssen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Erforderliche Unterlagen
-
Erhebungsbogen für die Eltern bzw. Sorgeberechtigten (ausgefüllt)
(unter "Formulare")
Bitte sorgfältig ausfüllen und unterschreiben. - Personalausweis oder Reisepass
- Impfausweis
-
Brille, Hörgeräte, medizinische und/oder therapeutische Befunde
(wenn vorhanden) -
Untersuchungsberechtigungsschein
Sofern die Untersuchung von einem niedergelassenen Arzt durchgeführt werden soll.
Formulare
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Untersuchung dauert ca. 35 Minuten.
Hinweise zur Zuständigkeit
Für die Erstuntersuchung: Kinder- und Jugendgesundheitsdienst wo die zuletzt besuchte allgemeinbildende Schule liegt,
Für die Nachuntersuchung: Kinder- und Jugendgesundheitsdienst im Wohnbezirk des Jugendlichen