Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz am Standort Gesundheitsamt - Kinder-und Jugendgesundheitsdienst (JAG)

Öffnungszeiten
14.00 - 17.00 Uhr
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten um telefonische Absprache zur Abholung der Unterlagen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz für den Hausarzt (Untersuchungsberechtigungsschein).
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Sonstige Hinweise zum Standort
Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
Die Erstuntersuchung ist eine gesetzlich vorgeschriebene ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz und dient dem Schutz des Jugendlichen. Bei dieser Erstuntersuchung stellt der Arzt/Ärztin neben dem allgemeinen Gesundheitszustand fest, ob durch die beabsichtigte Beschäftigung eine Gesundheitsgefährdung auftreten oder die Entwicklung des Jugendlichen negativ beeinflusst werden könnte. Bei Bedarf ist eine außerordentliche Nachuntersuchung erforderlich. Das Ziel der Untersuchung ist es, mögliche Spät- und Dauerschäden zu vermeiden.
Voraussetzungen
- Alter zwischen 15 und 17 Jahre
-
Untersuchungsberechtigungsschein
Nur notwendig, falls Sie von der freien Arztwahl Gebrauch machen wollen.
Den Untersuchungsberechtigungsschein erhalten Sie beim Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, in dessen Bereich die zuletzt besuchte allgemeinbildende Schule des Jugendlichen liegt. Dafür müssen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Erforderliche Unterlagen
-
Erhebungsbogen für die Eltern bzw. Sorgeberechtigten (ausgefüllt)
(unter "Formulare")
Bitte sorgfältig ausfüllen und unterschreiben. - Personalausweis oder Reisepass
- Impfausweis
-
Brille, Hörgeräte, medizinische und/oder therapeutische Befunde
(wenn vorhanden)
-
Untersuchungsberechtigungsschein
Sofern die Untersuchung von einem niedergelassenen Arzt durchgeführt werden soll.
Formulare
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Hinweise zur Zuständigkeit
Für die Erstuntersuchung: Kinder- und Jugendgesundheitsdienst wo die zuletzt besuchte allgemeinbildende Schule liegt,
Für die Nachuntersuchung: Kinder- und Jugendgesundheitsdienst im Wohnbezirk des Jugendlichen
Kontakt
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Gesundheitsamt - Kinder-und Jugendgesundheitsdienst (JAG)
Nahverkehr
- U-Bahn
-
-
0.2km
U Hellersdorf
- U5
-
0.8km
U Louis-Lewin-Str.
- U5
-
0.9km
U Cottbusser Platz
- U5
-
0.2km
U Hellersdorf
- Bus
-
-
0km
Janusz-Korczak-Str.
- 195
- N5
-
0.1km
Stendaler Str./Quedlinburger Str.
- X54
-
0.3km
U Hellersdorf
- 195
- 197
- N5
- X54
-
0km
Janusz-Korczak-Str.
- Tram
-
-
0.2km
Stendaler Str./Quedlinburger Str.
- 18
- M6
-
0.3km
U Hellersdorf
- 18
- M6
-
0.6km
Stendaler Str./Zossener Str.
- 18
- M6
-
0.2km
Stendaler Str./Quedlinburger Str.