Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz am Standort Gesundheitsamt - Kinder- und Jugendgesundheitsdienst - Hohenzollerndamm

Kontakt
- Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
- Gesundheitsamt - Kinder- und Jugendgesundheitsdienst - Hohenzollerndamm
- Hohenzollerndamm 174-177, 10713 Berlin
- Tel.: (030) 9029-16444
- Fax: (030) 9029-16245
- E-Mail: kinder-und-jugendgesundheit@charlottenburg-wilmersdorf.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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14.00 - 16.00 Uhr
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Donnerstag
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14.00 - 16.00 Uhr
Nahverkehr
- Bus
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- U Fehrbelliner Platz: 101, 104, 115, N3, N42, N7 Mansfelder Str./Barstr.: 101, 104, 115, N7
- U-Bahn
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- U Fehrbelliner Platz: U3, U7
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Sie finden unsere Anmeldung im 4. Stock, Raum 4044Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Dienstleistungsbeschreibung
Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
Die Erstuntersuchung ist eine gesetzlich vorgeschriebene ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz und dient dem Schutz des Jugendlichen. Bei dieser Erstuntersuchung stellt der Arzt/Ärztin neben dem allgemeinen Gesundheitszustand fest, ob durch die beabsichtigte Beschäftigung eine Gesundheitsgefährdung auftreten oder die Entwicklung des Jugendlichen negativ beeinflusst werden könnte. Bei Bedarf ist eine außerordentliche Nachuntersuchung erforderlich. Das Ziel der Untersuchung ist es, mögliche Spät- und Dauerschäden zu vermeiden.
Voraussetzungen
- Alter zwischen 15 und 17 Jahre
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Untersuchungsberechtigungsschein
Nur notwendig, falls Sie von der freien Arztwahl Gebrauch machen wollen.
Den Untersuchungsberechtigungsschein erhalten Sie beim Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, in dessen Bereich die zuletzt besuchte allgemeinbildende Schule des Jugendlichen liegt. Dafür müssen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Erforderliche Unterlagen
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Erhebungsbogen für die Eltern bzw. Sorgeberechtigten (ausgefüllt)
(unter "Formulare")
Bitte sorgfältig ausfüllen und unterschreiben. - Personalausweis oder Reisepass
- Impfausweis
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Brille, Hörgeräte, medizinische und/oder therapeutische Befunde
(wenn vorhanden) -
Untersuchungsberechtigungsschein
Sofern die Untersuchung von einem niedergelassenen Arzt durchgeführt werden soll.
Formulare
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Untersuchung dauert ca. 35 Minuten.
Hinweise zur Zuständigkeit
Für die Erstuntersuchung: Kinder- und Jugendgesundheitsdienst wo die zuletzt besuchte allgemeinbildende Schule liegt,
Für die Nachuntersuchung: Kinder- und Jugendgesundheitsdienst im Wohnbezirk des Jugendlichen