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Einschulungsuntersuchung am Standort Kinder- und Jugendgesundheitsdienst

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Öffnungszeiten

Montag
nach Terminvereinbarung
Dienstag
nach Terminvereinbarung
Mittwoch
nach Terminvereinbarung
Donnerstag
nach Terminvereinbarung
Freitag
nach Terminvereinbarung

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst finden Sie in Haus 4 (vom Haupteingang des Geländes in der Teichstraße kommend auf der rechten Seite). Bitte wenden Sie sich an die Anmeldung im 2. Obergeschoss, Zimmer 228. Das 2. Obergeschoss ist nur über den Fahrstuhl oder die seitlichen Treppenhäuser erreichbar.

Zahlungsmöglichkeiten

Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.

Einschulungsuntersuchung

Bevor Ihr Kind in die Schule gehen darf, muss es vom Schularzt untersucht worden sein.
Dabei werden Tests zur Sprache, Motorik (Bewegung) und zum Wissenstand durchgeführt um den Entwicklungsstand des Kindes einschätzen zu können. Dabei untersucht die Ärztin oder der Arzt das Kind körperlich und es werden ein Hör- und ein Sehtest durchgeführt. Die schulärztliche Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben,

Voraussetzungen

  • Mindesalter 5 Jahre
    Die Untersuchung findet vor der Einschulung des Kindes statt.
  • Ihr Kind muss in der Grundschule angemeldet worden sein

Erforderliche Unterlagen

  • Untersuchungsheft (gelbes Heft)
  • Impfausweis
  • wenn vorhanden Brille, Hörgeräte
  • ausgefüllter Elternfragebogen

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Die Untersuchungsdauer beträgt ca. eine Stunde.

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann nur im Gesundheitsamt in Anspruch genommen werden.