Einschulungsuntersuchung am Standort Gesundheitsamt - Kinder- und Jugendgesundheitsdienst - Räcknitzer Steig 8/8a

Aktuelle Hinweise zu dieser Dienstleistung

Abschaltung der Terminbuchung aufgrund einer Warnung des BSI

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat eine Warnung bezüglich kritischer Sicherheitslücken herausgegeben.
Zum Schutz vor Ausnutzung dieser Sicherheitslücke wurden einige Services abgeschaltet, darunter auch die Terminbuchung. Am Update durch die Softwarehersteller wird gerade gearbeitet.

[Stand: 21.10.2026 17:30]

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Abschaltung der Terminbuchung aufgrund einer Warnung des BSI

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat eine Warnung bezüglich kritischer Sicherheitslücken herausgegeben.
Zum Schutz vor Ausnutzung dieser Sicherheitslücke wurden einige Services abgeschaltet, darunter auch die Terminbuchung. Am Update durch die Softwarehersteller wird gerade gearbeitet.

[Stand: 21.10.2026 17:30]

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      Kinder werden mit ihren Personensorgeberechtigten schriftlich mit Termin eingeladen.
  • Dienstag

      Kinder werden mit ihren Personensorgeberechtigten schriftlich mit Termin eingeladen.
  • Mittwoch

      Kinder werden mit ihren Personensorgeberechtigten schriftlich mit Termin eingeladen.
  • Donnerstag

      Kinder werden mit ihren Personensorgeberechtigten schriftlich mit Termin eingeladen.
  • Freitag

      Kinder werden mit ihren Personensorgeberechtigten schriftlich mit Termin eingeladen.

Verkehrsanbindungen

  • Bus

    • Rathaus Spandau: 130, 134, 135, 136, 137, 236, 237, 337, M32, M37, M45, X 33, 638, 639, 671
  • S-Bahn

    • Spandau: S3, S9
  • U-Bahn

    • Rathaus Spandau: U7

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Einschulungsuntersuchung

Bevor Ihr Kind in die Schule gehen darf, muss es vom Schularzt untersucht worden sein.
Dabei werden Tests zur Sprache, Motorik (Bewegung) und zum Wissenstand durchgeführt um den Entwicklungsstand des Kindes einschätzen zu können. Dabei untersucht die Ärztin oder der Arzt das Kind körperlich und es werden ein Hör- und ein Sehtest durchgeführt. Die schulärztliche Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben,

Voraussetzungen

  • Mindesalter 5 Jahre
    Die Untersuchung findet vor der Einschulung des Kindes statt.
  • Ihr Kind muss in der Grundschule angemeldet worden sein

Erforderliche Unterlagen

  • Untersuchungsheft (gelbes Heft)
  • Impfausweis
  • wenn vorhanden Brille, Hörgeräte
  • ausgefüllter Elternfragebogen

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Die Untersuchungsdauer beträgt ca. eine Stunde.

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann nur im Gesundheitsamt des Bezirkes der Einzugsschule in Anspruch genommen werden.