Einschulungsuntersuchung am Standort Gesundheitsamt - Kinder- und Jugendgesundheitsdienst

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Auf Grund der Corona-Pandemie ist eine persönliche Vorsprache derzeit nur mit Termin möglich.
Wir bitten Sie, Ihre Anliegen vorrangig schriftlich oder telefonisch zu erledigen.
Öffnungszeiten
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Einschulungsuntersuchung
Bevor Ihr Kind in die Schule gehen darf, muss es vom Schularzt untersucht worden sein.
Dabei werden Tests zur Sprache, Motorik (Bewegung) und zum Wissenstand durchgeführt um den Entwicklungsstand des Kindes einschätzen zu können. Dabei untersucht die Ärztin oder der Arzt das Kind körperlich und es werden ein Hör- und ein Sehtest durchgeführt. Die schulärztliche Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben,
Voraussetzungen
-
Mindesalter 5 Jahre
Die Untersuchung findet vor der Einschulung des Kindes statt.
- Ihr Kind muss in der Grundschule angemeldet worden sein
Erforderliche Unterlagen
- Untersuchungsheft (gelbes Heft)
- Impfausweis
- wenn vorhanden Brille, Hörgeräte
- ausgefüllter Elternfragebogen
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann nur im Gesundheitsamt in Anspruch genommen werden.
Kontakt
Bezirksamt Lichtenberg
Gesundheitsamt - Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Nahverkehr
S-Bahn S 5, 7, 75 bis S-Bhf. Friedrichsfelde Ost
U-Bahn U 5 bis U-Bhf. Friedrichsfelde
Bus 108, 194
Tram 17, 27, 37 b. Am Tierpark/A.-Kowalke-Str.