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Einschulungsuntersuchung в месте Gesundheitsamt - Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Aktuelle Hinweise zu dieser Dienstleistung
Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
большая карта Контакт
- Bezirksamt Mitte
- Gesundheitsamt - Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
- Mathilde-Jacob-Platz 1 , 10551 Berlin
- Тел.: (030) 9018-42635
- Факс: (030) 9018-45266
- E-Mail: kjgd@ba-mitte.berlin.de
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Hinweise zu Öffnungszeiten
Termine für die Schuleingangsuntersuchung werden bei der Anmeldung in der Schule vergeben oder Ihnen per Post zugeschickt.
Kontakttelefon für Rückfragen: (030) 9018-42635
Email: KJGD@ba-mitte.berlin.de
Kontakttelefon für Rückfragen: (030) 9018-42635
Email: KJGD@ba-mitte.berlin.de
Транспорт
-
Bus
- Rathaus Tiergarten: M27, 101, 123, 245 U Turmstr., TXL, 187
-
Tram
- M10
-
U-Bahn
- U Turmstr.: U9
Варианты оплаты
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Einschulungsuntersuchung
Bevor Ihr Kind in die Schule gehen darf, muss es vom Schularzt untersucht worden sein.
Dabei werden Tests zur Sprache, Motorik (Bewegung) und zum Wissenstand durchgeführt um den Entwicklungsstand des Kindes einschätzen zu können. Dabei untersucht die Ärztin oder der Arzt das Kind körperlich und es werden ein Hör- und ein Sehtest durchgeführt. Die schulärztliche Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben,
Dabei werden Tests zur Sprache, Motorik (Bewegung) und zum Wissenstand durchgeführt um den Entwicklungsstand des Kindes einschätzen zu können. Dabei untersucht die Ärztin oder der Arzt das Kind körperlich und es werden ein Hör- und ein Sehtest durchgeführt. Die schulärztliche Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben,
Требования
-
Mindesalter 5 Jahre
Die Untersuchung findet vor der Einschulung des Kindes statt. - Ihr Kind muss in der Grundschule angemeldet worden sein
Erforderliche Unterlagen
- Untersuchungsheft (gelbes Heft)
- Impfausweis
- wenn vorhanden Brille, Hörgeräte
- ausgefüllter Elternfragebogen
Гонорары
keine
Законодательная база
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Untersuchungsdauer beträgt ca. eine Stunde.
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann nur im Gesundheitsamt des Bezirkes der Einzugsschule in Anspruch genommen werden.