Einschulungsuntersuchung am Standort Gesundheitsamt - Kinder- und Jugendgesundheitsdienst Sonneberger Weg 28/29

Aktuelle Hinweise zu dieser Dienstleistung

Abschaltung der Terminbuchung aufgrund einer Warnung des BSI

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat eine Warnung bezüglich kritischer Sicherheitslücken herausgegeben.
Zum Schutz vor Ausnutzung dieser Sicherheitslücke wurden einige Services abgeschaltet, darunter auch die Online-Terminbuchung. Am Update durch die Softwarehersteller wird gerade gearbeitet.

Eine telefonische Terminbuchung über (030) 115 ist ebenso nicht möglich.

Wenn Sie einen Termin in einer Behörde wahrnehmen, beachten Sie bitte, dass auch die Mitarbeitenden vor Ort aufgrund nur eingeschränkt arbeiten können.

[Stand: 21.10.2026 22:00]

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Abschaltung der Terminbuchung aufgrund einer Warnung des BSI

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat eine Warnung bezüglich kritischer Sicherheitslücken herausgegeben.
Zum Schutz vor Ausnutzung dieser Sicherheitslücke wurden einige Services abgeschaltet, darunter auch die Online-Terminbuchung. Am Update durch die Softwarehersteller wird gerade gearbeitet.

Eine telefonische Terminbuchung über (030) 115 ist ebenso nicht möglich.

Wenn Sie einen Termin in einer Behörde wahrnehmen, beachten Sie bitte, dass auch die Mitarbeitenden vor Ort aufgrund nur eingeschränkt arbeiten können.

[Stand: 21.10.2026 22:00]

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Kontakt

Hinweise zu Öffnungszeiten

Sprechzeiten: Nach telefonischer Vereinbarung

Verkehrsanbindungen

  • Bus

    • Lange Str.: M11 Oberhofer Platz: 284, 380 S Lichterfelde Ost: 117, 184, 284, M11, X11
  • S-Bahn

    • Lichterfelde Ost: S25

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Einschulungsuntersuchung

Bevor Ihr Kind in die Schule gehen darf, muss es vom Schularzt untersucht worden sein.
Dabei werden Tests zur Sprache, Motorik (Bewegung) und zum Wissenstand durchgeführt um den Entwicklungsstand des Kindes einschätzen zu können. Dabei untersucht die Ärztin oder der Arzt das Kind körperlich und es werden ein Hör- und ein Sehtest durchgeführt. Die schulärztliche Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben,

Voraussetzungen

  • Mindesalter 5 Jahre
    Die Untersuchung findet vor der Einschulung des Kindes statt.
  • Ihr Kind muss in der Grundschule angemeldet worden sein

Erforderliche Unterlagen

  • Untersuchungsheft (gelbes Heft)
  • Impfausweis
  • wenn vorhanden Brille, Hörgeräte
  • ausgefüllter Elternfragebogen

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Die Untersuchungsdauer beträgt ca. eine Stunde.

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann nur im Gesundheitsamt des Bezirkes der Einzugsschule in Anspruch genommen werden.