Einschulungsuntersuchung am Standort Gesundheitsamt - Kinder- und Jugendgesundheitsdienst

Öffnungszeiten
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Einschulungsuntersuchung
Bevor Ihr Kind in die Schule gehen darf, muss es vom Schularzt untersucht worden sein.
Dabei werden Tests zur Sprache, Motorik (Bewegung) und zum Wissenstand durchgeführt um den Entwicklungsstand des Kindes einschätzen zu können. Dabei untersucht die Ärztin oder der Arzt das Kind körperlich und es werden ein Hör- und ein Sehtest durchgeführt. Die schulärztliche Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben,
Voraussetzungen
-
Mindesalter 5 Jahre
Die Untersuchung findet vor der Einschulung des Kindes statt.
- Ihr Kind muss in der Grundschule angemeldet worden sein
Erforderliche Unterlagen
- Untersuchungsheft (gelbes Heft)
- Impfausweis
- wenn vorhanden Brille, Hörgeräte
- ausgefüllter Elternfragebogen
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann nur im Gesundheitsamt in Anspruch genommen werden.
Kontakt
Bezirksamt Pankow
Gesundheitsamt - Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Nahverkehr
S-Bahn Pankow: S2, S25, S8, S85, S9
U-Bahn Pankow: U2
Bus S- und U-Pankow 107, 155, 250, 255, X54, M27
Tram S- und U-Pankow: M1, 50